K2: Krankenhausfinanzierung / Landeskrankenhausplanung (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2023
Bezeichnung: K2
Antragsteller: Kreisverband Nordfriesland und Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus (Senioren)


Beschluss: Angenommen

Die SPD Schleswig-Holstein befürwortet im Grundsatz die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellte Reform der Krankenhausfinanzierung mit dem Ziel, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen derzeit mengenorientierte Krankenhausversorgung auf eine Ausrichtung nach medizinischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten umzustellen. Hier ist insbesondere die Einführung eines mehrdimensionalen Systems zur Übernahme von Vorhaltekosten und die engere Verzahnung zwischen stationärem und ambulantem Sektor zu nennen.

Die SPD-Bundestagfraktion wird aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der Reformvorschläge zu sorgen. Gleichzeitig wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, das aufgelegte 6-Milliarden-Euro-Programm für den Ausgleich von Inflations- und Energiekosten auszuweiten und kurzfristig ein Sonderprogramm zur energetischen Sanierung von Kliniken aufzulegen. Dabei sind kommunale und freigemeinnützige Krankenhäuser besonders zu berücksichtigen.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert,

  • sich für eine Ausrichtung der Landeskrankenhausplanung auf die grundsätzliche Zielrichtung des Vorschlages des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuregelung der Krankenhausfinanzierung einzusetzen. Zu einer zukunftssicheren Finanzierung der Krankenhäuser gehört, dass das beschäftigte Personal, insbesondere in der Pflege von einem gültigen Tarifvertrag erfasst, die Servicedienstleistungen in den gleichen Tarifvertrag eingebunden werden und so durch eine gut bezahlte Ausbildung und später Arbeit dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
  • und darauf hinzuwirken, dass landesweit Krankenhäuser überwiegend in öffentlicher, insbesondere kommunaler oder frei gemeinnütziger Trägerschaft geführt werden. Die Krankenhausförderung durch das Land ist vorrangig darauf abzustellen.

Konkret muss die Landeskrankenhausplanung landesweit vollständig und verbindlich festlegen, welche medizinischen Leistungsangebote an welchem Ort vorzuhalten und mit Vorhaltekosten zu finanzieren sind.

Diese Struktur muss berücksichtigen, dass ein Regelkrankenhaus mit interdisziplinärer Notaufnahme nach 30 Minuten PKW-Fahrzeit erreicht werden sollte. Ist dies auf Grund von geografischen Bedingungen, wie Inseln, Halligen, o.ä. nicht möglich, so muss gegeben sein, dass medizinisches Fachpersonal abseits des Rettungsdienstes in der vorher genannten Zeit zu erreichen ist. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Schwerpunktversorgung durch Cardiac Arrest Zentren, Stroke Units, Schwerverletztenzentren, Geburtshilfezentren und ähnliche gelegt werden. Hierbei sollten alle Zentren für alle Regionen Schleswig-Holsteins gleich gut zu erreichen sein, ohne dass dabei auf die Anbindung an notwendige interdisziplinäre Versorgung verzichtet wird. Für eine derartige Versorgung hat das Land seine Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen zu 100 Prozent zu gewährleisten.

Das Krankenhausgesetz für das Land Schleswig-Holstein – Landeskrankenhausgesetz – (LKHG) ist entsprechend anzupassen.