Schwerpunkte der Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein zur Kommunalpolitik (1981)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Harrislee 1981
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Herausgegeben anlässlich der Kommunalwahl 1982)


Sozialdemokratische Kommunalpolitik in Schleswig-Holstein ist und bleibt Gesellschaftspolitik.

Wir Sozialdemokraten nutzen die besondere Sachkompetenz ortsnaher Politik für das Ziel, mehr Chancengleichheit im Zusammenleben der Menschen zu erreichen. Deshalb ergänzen wir das staatliche soziale Netz um vielfältige Dienste des sozialen Ausgleichs vor Ort, unterstützen die Nachbarschaftshilfe und fördern die praktische Solidarität der sozialen Vereine und Verbände für den Mitmenschen. Wir streben die Teilhabe aller Bürger an einem schöpferischen Freizeitangebot und an vielfältigen Kultureinrichtungen an. Die Entfaltung und Förderung junger Menschen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Freizeit ist unser besonderes Anliegen, damit ein Leben in guter Nachbarschaft für die Zukunft gesichert wird.

Sozialdemokratische Kommunalpolitik strebt eine aktive Gestaltung der örtlichen Lebensverhältnisse durch die Bürger an. Die Bürger wollen eine Heimat in ihren Städten und Gemeinden, die sie selbst gestalten, für die sie sich einsetzen und in der sie sich wiedererkennen. Deshalb wahren wir Sozialdemokraten eigenständige Handlungsspielräume der Kommunalpolitik, in denen Bürgerbeteiligung Sinn hat und Einfluss behält. Aus diesem Grund fordern wir den Abbau der vielfältigen stattlichen Vorprogrammierung kommunaler Entscheidungen. Wir kämpfen gegen den dauernden Abbau der kommunalen Finanzen und die Verlagerung kommunaler Gelder in den Landeshaushalt durch die Landes-CDU, weil damit der bürgerschaftlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse vor Ort die Grundlage entzogen wird. Wir setzen auf die Erneuerungskraft örtlicher Problemlösungen für die gesamt Politik.

Die SPD definiert Wirtschaftlichkeit nicht nach vordergründigen, betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten; sie wird alle Maßnahmen daraufhin untersuchen, dass dem volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang Rechnung getragen wird.

Wir Sozialdemokraten arbeiten in den Gemeinden für mehr Lebensqualität. Dazu genügt nicht, zentrale Anordnungen bürokratisch zu vollziehen. Nach dem Aufbau der Nachkriegszeit wird neben der Sicherung der Arbeitsplätze und der Herstellung des sozialen Ausgleichs der Schutz der natürlichen und gewachsenen Umwelt zur wichtigsten Voraussetzung der Lebensqualität. Dafür treffen wir Sozialdemokraten Vorsorge. Wir kämpfen gegen gigantische Baumaßnahmen, die die Landschaft zerstören und viel Geld verschlingen. Wir pflegen und erhalten das typische Bild unserer Dörfer. Wir bewahren die Städte vor der weiteren Zerstörung ihrer Gestalt durch phantasielose Großbauten mit blanken Fassaden.

1. Schwerpunkt: Verantwortung für die Arbeitsplätze

Wir Sozialdemokraten wollen in den Gemeinden Arbeitsplätze sichern. Diesem Ziel dienen

  • Investitionen,
  • Beschäftigungspolitik,
  • Wirtschaftsförderung.


Kommunale Entscheidungsfreiheit
Wir vertrauen nicht allein auf staatliche Programme, sondern nutzen bewusst unsere eigenen Möglichkeiten. Wir fordern den Abbau der finanziellen und verwaltungsmäßigen Gängelung durch die Landesverwaltung und verurteilen die Kürzung der kommunalen Mittel durch die CDU des Landes. Als Zwischenstufe von den heutigen Zweckzuweisungen hin zur aufgabengerechten Finanzausstattung der Gemeinden fordern wir pauschale Investitionszuweisungen.

Nur in den Gemeinden kann die Arbeitsplatzsicherung mit den Zielen des Umweltschutzes, eines ausreichenden Wohnungsangebotes und einer abwechslungsreichen Freizeitgestaltung abgestimmt werden. Dieser Vorzug ortsnaher Entscheidungen gewinnt in einer Zeit veränderter Wertungen in Ökonomie und Ökologie größeres Gewicht.


Was ist zu tun?

1. Für das künftige Zusammenlegen sind weitere gemeindliche Investitionen notwendig. Erforderlich sind vor allem gewaltige kommunale Investitionen

  • zur Energieversorgung (Fernwärme, Erdgas),
  • zur Wärmedämmung der Gebäude,
  • zum Ausbau des Nahverkehrs,
  • zum Schutz der Umwelt (Lärmschutz, Abwasserreinigung),
  • zur Modernisierung von Wohnungen.

Darüber hinaus herrscht in vielen Gemeinden Schleswig-Holsteins immer noch großer Nachholbedarf, vor allem für das berufsbildende Schulwesen für Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, für die Verbesserung des Wohnumfelds und den innerörtlichen Straßenbau.

Aus diesen Gründen muss der Anteil von zwei Dritteln, den die kommunalen Investitionen an den gesamten öffentlichen Investitionen haben, erhalten bleiben. Die Reihenfolge zukünftiger Investitionen muss sich weniger nach der Bereitstellung stattlicher Zuschüsse als vielmehr nach den örtlichen Bedürfnissen richten. Dabei soll eine rechtzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung und ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz gewährleistet werden.


2. Die Gemeinden unterhalten die größten Dienstleistungsunternehmen im Lande und tragen somit Mitverantwortung für das Angebot von Arbeitsplätzen. Sozialdemokratische Kommunalpolitik ist unvereinbar mit den CDU-Patentrezepten, zur Stärkung der investiven Ausgaben Stellenpläne einfach abzuschmelzen und gemeindliche Aufgaben zu privatisieren.

Abzubauen sind überflüssige und überfrachtete Dienste. Auf der anderen Seite sind in den Bereichen der Energieversorgung, des Umweltschutzes, der Jugendhilfe, der Altenbetreuung neue Dienste im Interesse der Bürger unabweisbar.

Die Gemeinden sollen sich als Arbeitgeber vorbildlich verhalten:

  • Ausbildungsplätze, auch über den eigenen Bedarf hinaus, anbieten,
  • behindertengerechte Arbeitsplätze einrichten und Behinderte einstellen, anstatt Ausgleichszahlungen zur Abgeltung der Beschäftigungspflicht zu leisten.
  • das Angebot der Arbeitsverwaltung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, zusätzliche Berufsqualifizierungen und zur Beschäftigung längerfristig Arbeitsloser nutzen,
  • berufliche Weiterbildung in Eigeninitiative fördern,
  • als Träger von Eingliederungsprogrammen und durch Beschäftigung in geeigneten Bereichen Ausländer integrieren.


3. Wir verstehen kommunale Wirtschaftsförderung nicht als Subvention einzelner Betriebe, sondern als Ausbau des kommunalen Leistungsangebotes, das die Gemeinde als Betriebsstandort, als Wohn-, Beschäftigungs- und Freizeitort attraktiv macht.

Im Einzelnen verstehen wir darunter

  • Schaffung der nötigen öffentlichen Einrichtungen für ein erfolgreiches Wirtschaften,
  • vorausschauende Bodenbevorratung und Bereitstellung von Flächen für kleine, mittlere und größere Gewerbe- und Industriebetriebe bei flexibler Preispolitik,
  • Schaffung von Baurecht für Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Sicherung der Ver- und Entsorgung der Betriebe im Rahmen örtlicher Konzepte für Energie, Wasser, Abwasser und Abfall,
  • Beratung für den Umgang mit öffentlicher Verwaltung und Koordination kommunaler Dienste (Wirtschaftsförderungsämter, Wirtschaftsförderungsgesellschaften).

Die örtlichen Wirtschaftsbetriebe und die Gemeinden sind durch die Gewerbesteuer in ihrem Wohlergehen aufeinander angewiesen. Durch das Gewerbesteueraufkommen tragen die Betriebe zur Finanzierung der für sie notwendigen kommunalen Einrichtungen bei. Das Gewerbesteueraufkommen sichert das Interesse der Gemeinden am Gedeihen der örtlichen Wirtschaft und hindert die einseitige Verlagerung kommunaler Investitionen auf reine Wohn- und Freizeitbedürfnisse ihrer Bürger. Wir halten an der Gewerbesteuer fest. Verdeckte Gewerbesteuererlasse, Bodenpreisnachlässe oder sonstige direkte Subventionen für Einzelbetriebe als Mittel der Wirtschaftsförderung lehnen wir ab.


4. Vorhandene Betriebe stärken: In den 80er Jahren wird sich die kommunale Wirtschaftsförderung stärker auf die Sicherung, Stärkung und Verbesserung vorhandener wirtschaftlicher Strukturen als auf die Ansiedlung neuer oder gar großer Betriebe konzentrieren müssen. Nötig ist, den am Ort ansässigen und im Markt etablierten kleineren und mittleren Betrieben eine weitere Entwicklung zu ermöglichen. Im ländlichen Raum ist diese Aufgabe die wichtigste Möglichkeit der Wirtschaftsförderung. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Auf- und Ausbau der kommunalen Wirtschaftsförderung, vor allem durch die Verstärkung und Verbesserung der kommunalen Wirtschaftsberatung mit dem Ziel, den Unternehmen
    • die Verbesserung ihrer Kooperationsfähigkeit,
    • den stärkeren Zugang zu Technologie- und Entwicklungsforschung,
    • die verbesserte Wahrnehmung der Chancen am Markt direkt oder indirekt zu ermöglichen,
  • Förderung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmer durch Stärkung überbetrieblicher Fort- und Weiterbildung durch das kommunale Angebot, z.B. in den Volkshochschulen,
  • Anpassung der wirtschaftsbezogenen kommunalen Einrichtungen an veränderte Bedürfnisse.

2. Schwerpunkt: Die Energieversorgung sichern

Wir Sozialdemokraten wollen in den Gemeinden

  • Energie sparen,
  • weg vom Öl,
  • erneuerbare Energiequellen erschließen,
  • die Nutzung des elektrischen Stroms zur Heizung verringern,
  • Umweltbelastungen durch Abgase und Abwärme verringern.

Energie sparen
Wir wenden uns gegen zentralistische, auf Energieverschwendung angelegte Versorgungsformen. Anders als die CDU wollen wir nicht blind den Entscheidungen der überregionalen Energieversorgungsunternehmen folgen. Im Gegensatz zur CDU-Landesregierung legen wir Wert auf die Erhaltung und Neubegründung gemeindlicher Versorgungsbetriebe, die Versorgungsleistungen erbringen, als wichtigen Teil der kommunalen Selbstverwaltung.

Gemeindliche Konzepte
Die Gemeinden erarbeiten zusammen mit ihren Versorgungsunternehmen örtliche Energie-Versorgungskonzepte. Dadurch stimmen sie die Energieversorgung mit der kommunalen Entwicklung, insbesondere mit der Bauleitung, ab. Entscheiden soll die Gemeindevertretung. Das Konzept sieht Versorgungszonen für leitungsgebundene Versorgung vor. In Verdichtungsgebieten ist Fernwärme, in anderen Bereichen Erdgas anzubieten. Das Konzept dient dazu, beim Einsatz und der Umwandlung von Energie einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erreichen.


Was ist zu tun?

1. Abwärme nutzen: Die Abwärme der Stromerzeugung und von Industriebetrieben soll nicht länger umweltbelastend verschwendet, sondern zur Heizung genutzt werden (Kraft-Wärme-Kopplung). Dabei sind die gemeindlichen Versorgungsbetriebe vor dem Diktat der großen Energieversorgungsunternehmen zu schützen. Zur Wärmeversorgung sind in geeigneten Gemeinden und Teilräumen der Städte Blockheizkraftwerke und Blockheizwerke einzusetzen, in denen vorzugsweise Kohle benutzt wird. Durch die Verbrennung von Hausmüll kann für kleinere Siedlungsräume Strom und Wärme erzeugt werden. Nutzbare Abwärme von Industriebetrieben ist zum Heizen einzusetzen. Gemeinschaftliche Heizungsanlagen sollen bevorzugt werden. Die gemeindliche Wärmeversorgung soll eine möglichst große Zahl von Einzelfeuerungen mit schlechtem Wirkungsgrad und hohem Ausstoß an Schadstoffen ersetzen.

2. Energiebewusst planen: Zur Planung von Neubaugebieten gehören verbindliche Aussagen über die Wärmeversorgung als Bestandteil der Gesamterschließung. Der Anschluss- und Benutzungszwang muss in Zukunft nicht nur aus Gründen der Volksgesundheit, sondern auch aus Gründen des sparsamen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes zugunsten der Fernwärme wie auch des Erdgases möglich sein. Sparsamer Energieeinsatz muss Bedingung für die An- und Zuordnung der Baukörper Plangebiet werden. Der Einbau von Anlagen zur Sonnenenergienutzung und von Wind-Kraft-Anlagen darf nicht durch bauliche Vorschriften untragbar erschwert werden. Der Wärmeentzug aus der Umgebung durch Wärmepumpen muss mit eingeplant werden. In den Genehmigungsverfahren ist der Wärmeisolierung und dem Wärmeschutz der Gebäude besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

3. Städte, Kreise und Gemeinden müssen ihren Bürgern ein Vorbild beim sparsamen Energieeinsatz sein. Sie benötigen eine gezielte Betriebsüberwachung für die Heizung ihrer Gebäude durch geschulte Mitarbeiter. Aktionsprogramme zum Energiesparen sollen die erforderlichen Investitionen fördern. Kleinere Gemeinden brauchen dafür die Hilfe von Ingenieurbüros. Beim Neubau kommunaler Gebäude ist eine für den Bürger musterhafte Heiztechnik und Wärmedämmung anzuwenden. Nach Möglichkeit ist die Sonnenenergie zu nutzen.

4. Energieberatung: Das Gespräch mit dem Bürger bei der Genehmigung von Bauvorhaben und bei der Bauleitplanung dient auch zum Ziel einer rationellen und sparsamen Energieverwendung durch Hinweis auf gemeinschaftliche Versorgungsmöglichkeiten, besseren Wärmeschutz, höhere Wirkungsgrade von Heizungsanlagen und die Möglichkeiten des Einsatzes von Sonnenenergie, Windkraft und Umgebungswärme sowie der Wärme-Rückgewinnung. Die Verbraucherberatung bringt die Gesichtspunkte sparsamer Energieverschwendung beim Einkauf von Einrichtungsgegenständen in das Beratungsgespräch ein. Nötig sind sachdienliche Hinweise der kommunalen Versorgungsbetriebe zum Energiesparen in Industrie- und Gewerbebetrieben im Rahmen der Versorgungsverhandlungen.

5. Die verkehrspolitischen Gründe, die Sozialdemokraten bisher zu einer Förderung des öffentlichen Nahverkehrs veranlasst haben, werden durch Gründe der rationalen Energieverwendung verstärkt. In den Städten sind deshalb weitere Sonderspuren für Busse einzurichten, die park-and-ride-Angebote zu verstärken, der Verkehrsverbund und die Fahrplanabstimmung zu verbessern sowie die Tarife nach dem öffentlichen Interesse des Vorrangs für den öffentlichen Nahverkehr zu gestalten. Für den ländlichen Raum ist eine flächendeckende Nahverkehrsversorgung anzustreben. Dabei ist der mit hohen Aufwendungen aufgebaute Schülertransport für alle zu nutzen. Der Ausbau und die Sicherung der Radwege sollen auch zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.

3. Schwerpunkt: Kommunale Gemeinschaftseinrichtungen

Wir Sozialdemokraten wollen in den Gemeinden ein vielfältiges Angebot von kommunalen Einrichtungen für

  • Mitbürger, die Hilfe benötigen,
  • Jugendliche,
  • Sport und Freizeit aller Bürger,
  • Schulbildung, die der Chancengleichheit verpflichtet ist,
  • kulturelle Betätigung und Vermittlung kultureller Angebote.

Alle Einrichtungen solle die Unabhängigkeit des einzelnen stärken. Sie sollen von den Benutzern verantwortlich mitgestaltet werden.

Vorrang für Selbsthilfe
Die SPD bekennt sich zur Verantwortung der Gemeinde für die Erfüllung dieser Aufgaben. Die Gemeinde kann Träger der Einrichtungen sein. Vorrang hat aber die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Aufgaben sind deshalb, soweit möglich, im Rahmen der kommunalen Zielsetzungen den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände, anderen Verbänden und den sich für einen bestimmten Zweck bildenden Initiativen zu überlassen. Im Gegensatz zur CDU lehnen wir eine kleinliche Reglementierung solcher Initiativen ab.


Was ist zu tun?

1. Kindergärten, Kinderstuben und Kinderhorte sollen nicht nur der Betreuung, sondern auch der sozialen Integration und Bildung der Kinder dienen. Wir streben den kostenfreien Kindergartenbesuch für alle Kinder an. Wo Kindertagesstätten fehlen, sollen Tagesmütter deren Aufgabe übernehmen.

2. Gemeindliche Schulpolitik muss mehr sein als die Bezahlung von Schulen nach zentralistischen Vorgaben des Landes. Sozialdemokraten wollen eine kinderfreundliche Schule, in der unsere Kinder gern und gut lernen und die möglichst ortsnah zu erreichen ist. Darauf richten wir unsere Investitionspläne und die Ausstattung aus.
Zugleich berücksichtigen wir dabei andere Belange der Gemeinde stärker als bisher, wie die Erwachsenenbildung, den Freizeitsport und die kommunalen Musikschulen.
Wir halten die integrierte Gesamtschule für diese Ziele für besonders geeignet; sie soll als Ganztagsschule und als gleichberechtigte Schulform neben dem dreigliedrigen Schulsystem angeboten werden. Wir wollen sie dort einrichten, wo Eltern dies fordern und Bedarf vorhanden ist. Wir geben den Eltern Gelegenheit, ihren Willen zu äußern. Unsere Schulen und Schulhöfe sollen vielfältig nutzbar gestaltet und viel stärker für andere Zwecke, z.B. der Freizeit und Kultur, bereit stehen.

3. Die SPD setzt sich für einen Ausbau von Einrichtungen der Erziehungsberatung ein, um Familien – wenn nötig – bei der Erziehung ihrer Kinder zu helfen. Jugendpflegeeinrichtungen und Sozialdienste sind auszubauen. Kinder aus zerrütteten Familien sind vorrangig in Pflegefamilien und nicht in Heimen unterzubringen.

4. Wo es erforderlich ist, sollen die vorhandenen ambulanten sozialen Dienste in Sozialstationen zusammengefasst werden. Die Hauptaufgabe der Sozialstationen ist in einer Stärkung der Selbstständigkeit des einzelnen durch Hilfsangebote zu sehen. Ältere Mitbürger sollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

5. Ausländer integrieren: Übermäßige Konzentration von Ausländern in einzelnen Stadtteilen behindert die Integration. Deutsche und Ausländer müssen miteinander leben und voneinander lernen. Den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien, die bei uns bleiben wollen, sowie denen, die bei uns politisches Asyl gefunden haben, muss eine Integration angeboten werden, bei der ihre kulturelle und religiöse Identität erhalten bleiben kann. Eine Vollintegration wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Eingliederung der Ausländer in unsere Gesellschaft ist Aufgabe der Kommunen im Zusammenwirken mit dem Land, dem Bund, den Organisationen wie den Freien Wohlfahrtsverbänden, den Gewerkschaften, den Sportverbänden, anderen Vereinen sowie den Betrieben.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass Asylbewerber bis zum Abschluss ihres Verfahrens sozial betreut und weitergebildet werden.
Solange das von uns angestrebte kommunale Wahlrecht der Ausländer nicht verwirklicht ist, sollen Ausländerbeiräte zur Beratung der kommunalen Vertretungskörperschaften eingerichtet werden.

6. Angebot für die Jugend: Das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche ist auszubauen. Kinder und Jugendliche müssen den notwendigen Freiraum zur Entfaltung erhalten. Nötig sind Spielplätze, die die schöpferische Phantasie anregen, Jugendtreffs und Jugendzentren. Dazu sollen zusätzliche Einrichtungen wie Spieliothek und Spielmobil kommen.
Die Jugendverbände, ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, sind zu fördern. Das gilt auch für politische Schüler- und Jugendgruppen. Unser Einsatz gilt ebenso der offenen Jugendarbeit, die vor allem auf die Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist, die nicht organisiert sind. Dazu gehört vor allem der Einsatz von Jugendpflegern.

7. Freizeitangebot ausbauen: Altenclubs und Altentagestätten können der Vereinsamung älterer Mitbürger entgegenwirken. Sie sollen ihnen Gelegenheit zu eigenen Aktivitäten geben. Wo kein ausreichendes privates Angebot besteht, sind Bürgerhäuser zu errichten, deren Angebot für Geselligkeit, Kultur und Sport sich möglichst an alle Altersgruppen richtet.

8. Sport fördern: Im Rahmen der Freizeitgestaltung wollen wir für möglichst viele Mitbürger ein gutes Angebot zu sportlicher Betätigung erreichen. Dabei sind die Sportvereine unentbehrlich. Sie müssen an allen Entscheidungen in der Gemeinde, die sich auf den Sport beziehen, von Anfang an beteiligt werden und sind vom überflüssigen Papierkrieg bei der Förderung zu befreien.
Die Gemeinde soll die Sportstätten, die für den Breitensport nötig sind, vorhalten und Übungsleiter fördern. Sache der Vereine ist es, die Sportstätten mit Leben zu füllen.
Sache der Gemeinden ist, auch vereinsunabhängigen Freizeitinitiativen ausreichenden Zugang zu den Sportstätten zu verschaffen.

9. Kultur für Alle: Sozialdemokratische Kulturpolitik will

  • die Fähigkeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung stärken,
  • ein Gegengewicht zur schulischen Auslese und damit verbundenen Festlegung von Lebenschancen schaffen,
  • allen Bürgern den Zugang zu Kunst und Kultur eröffnen,
  • dazu beitragen, die Trennung von beruflicher und allgemeiner Bildung aufzuheben.

Die bisher räumliche und organisatorische Trennung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist zu überprüfen. Die angestrebte Vielfalt des kulturellen Angebots soll sich so ergänzen, dass für den einzelnen Bürger in zumutbarer Nähe die unterschiedlichsten kulturellen Aktivitäten möglich sind. Vorhandene öffentliche Einrichtungen, vor allem Schulen, sollen weit mehr als bisher auch für kulturelle Zwecke genutzt werden. Das gilt auch für Fremdenverkehrseinrichtungen.

Lebenslanges Lernen ist Voraussetzung für das Gewinnen und Bewahren von Kompetenz. Weiterbildung und die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten sind für die Gemeinschaft und den einzelnen unerlässlich. Die Gemeinde soll die Nachschul- und Erwachsenenbildung allen durch ein vielfältiges Angebot attraktiv und durch öffentliche Förderung möglich machen.

Kunst- und Kulturpflege ergänzen
Die bisher im Vordergrund stehenden Einrichtungen der Kunst- und Kulturpflege sollen in Form und Inhalt ergänzt werden. Auch für experimentelle Formen muss Raum sein. Jede Gemeinde muss im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für sich entscheiden, was sie aus der Vielzahl möglicher Angebote wie Theater, Volkshochschule, Musikschule, Bücherei, Museum, Filmarbeit und Medienerziehung für ihre Bürger anbietet.

4. Schwerpunkt: Wohnliche Städte und Gemeinden

Wir Sozialdemokraten wollen in den Gemeinden

  • gestaltete, vielfältige Ortszentren,
  • lebendige Fußgängerbereiche,
  • verkehrsberuhigte Zonen,
  • ein anziehendes Wohnumfeld,
  • Modernisierung des Altbaubestandes,
  • mehr Wohnungen in den Zentren.

Qualität verbessern
Die Bürger sollen sich mit ihrer Gemeinde identifizieren und mit ihren Nachbarn Kontakt halten können. Deshalb gilt es, die Qualität der Wohnungen und der Wohnumwelt zu verbessern. Technische, städtebauliche, gestalterische, wohnungswirtschaftliche und landschaftspflegerische Zielsetzungen müssen dabei ineinandergreifen.

Das Angebot öffentlicher und privater Dienstleistungen ist stetig zu verbessern und veränderten Bedürfnissen anzupassen. Dies gilt auch im ländlichen Bereich. Hier ist die kommunale Grundausstattung zu sichern. Die gemeindlichen Einrichtungen müssen verkehrsgünstig liegen und gut erreichbar sein.

Straßenausbauten sollen auf das wirklich erforderliche Maß beschränkt werden. Dabei wollen wir den Baumbestand sichern und durch Neuanpflanzungen für mehr Grün an den Straßen sorgen.

Wir wollen die Dorferneuerung fördern. Dabei darf das charakteristische Erscheinungsbild unserer ländlichen Gemeinden nicht in einer vordergründigen Modernisierung um jeden Preis und einer Vereinheitlichung von Siedlungsformen am Dorfrand geopfert werden.


Was ist zu tun?

1. Planungen dürfen nicht mehr vom Leitbild der autogerechten Stadt oder des verkehrsgerechten Dorfes der 50er Jahre ausgehen. Es kommt darauf an, die Zentren der Dörfer und Städte allein für die Menschen attraktiver bewusst zu gestalten, wohnlicher zu planen, damit die Menschen sich dort wieder zuhause fühlen können, ihre sozialen Kontakte pflegen und zu bürgerschaftlichem Handeln angeregt werden. Deshalb muss auch in den Zentren die bauliche Gestaltung eine sinnvolle Mischung aus Wohnungen, Arbeitsplätzen, Einrichtungen der Versorgung, der Bildung, der Kultur und Erholung bewirken. Zu einem solchen Prinzip der Funktionsmischung gehört auch die Integration der Kinderreichen, der Alten, der Behinderten, der Alleinstehenden, der Ausländer und der sozial Gefährdeten in die Wohnbevölkerung.

2. In den Fußgängerzonen soll man ungestört einkaufen und bummeln können, dort ist man sicher vor Verkehrsunfällen und der Beeinträchtigung durch Autolärm und Abgase. Gerade Fußgängerzonen dienen der menschlichen Begegnung und fördern die Kontakte. Sie sollen aber nicht nur geschäftlichen Interessen auf einer zentralen Achse Nutzen bringen, sondern auch in den für den modernen Straßenverkehr zu eng gewordenen Innenstädten gewachsene Baustrukturen vor dem Kahlschlag bewahren und zentrale aber ruhige Wohnbereiche erschließen.

3. Einer der wichtigsten Aufgaben der Kommunalpolitik für die 80er Jahre ist die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten. Sie sollte Wohn- und Mischgebiete im innerörtlichen Nebenstraßennetz erfassen. Das Bedürfnis nach Verkehrsberuhigung ist in Siedlungsgebieten mit dichtem Geschosswohnungsbau, der für die Unterbringung vieler Arbeitnehmerfamilien geschaffen wurde, besonders groß; auf diese Wohnbereiche sind Maßnahmen zu konzentrieren. Die Verkehrsberuhigung ist nicht allein durch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder andere nur verkehrsregelnde Beschilderungen zu erreichen, sondern durch deutliche Veränderungen der Nutzung, der Form und der Trassenführung der Straßen selbst. Dabei können die Fahrbahnen eingeschränkt werden, etwa durch Freizeitflächen und Grünanlagen, aber auch durch den Ausbau eines innerstädtischen Radwegenetzes. Gerade die Behinderung des nichtmotorisierten Straßenverkehrs muss abgebaut werden. Hierfür sind in den Gemeinden sorgfältige Fachpläne aufzustellen.

4. Viele Wohngebiete, auch solche der 50er und 60er Jahre, sind mittel- und langfristig vor einer Entleerung und Verödung nur zu bewahren, wenn das gesamte Wohnumfeld verbessert und aufgewertet wird. Dazu gehören neben der Verkehrsberuhigung die Einrichtung wohnungsnaher Einkaufs- und Dienstleistungsangebote, die Zulassung von Begegnungsstätten, die nachträgliche Schaffung von Spielplätzen und Grünanlagen, der Schutz vor Straßen- und Industrielärm.

5. Die Sicherung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs muss höher bewertet werden. Sie wird auch durch die Verbreiterung der Bürgersteige und den Bau von Radwegen erreicht. Weiter gehören dazu Maßnahmen zur Absicherung des Überquerens von Fahrbahnen, wozu Zebrastreifen nicht genügen. Eine intensivere Form des Fußgänger- und Radfahrerschutzes kann die Durchpflasterung der Geh- und Radwege an Kreuzungen und Überwegen sein. Dies dient auch dem Behinderten, insbesondere dem Rollstuhlfahrer, das Wechseln der Verkehrsebene zu vermeiden.

6. Eine besondere Bedeutung hat für uns Sozialdemokraten die Modernisierung des Althausbestandes. Bisherige Modernisierungsförderungen sind vorwiegend in Bauten aus der Nachkriegszeit geflossen. Der größere Bedarf an Mitteln liegt jedoch beim Althausbestand. Der Abwertung älterer Wohnhäuser wollen wir Einhalt gebieten. Für das Stadtbild wertvolle Wohnhäuser sollen nicht durch Versicherungen oder Banken verdrängt werden. Modernisierung von Althäusern gehört für uns Sozialdemokraten zur Wohnungsbauförderung und ist Bestandteil derselben.

7. Im Rahmen der öffentlichen Wohnungsbauförderung wollen wir dem sozialen Wohnungsbau eine neue Priorität einräumen. In den größeren Städten muss vor allem der Mietwohnungsbau verstärkt werden.
Damit die Gemeinden verhindern können, dass Wohnungen von ihren Eigentümern bewusst leerstehend gelassen oder für Büros und Gewerbebetriebe umgewandelt werden, fordern wir von der Landesregierung den Erlass einer Zweckentfremdungsverordnung für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Leerstehende Wohnungen sollten den Wohnungsämtern der Gemeinden gemeldet werden müssen.
Für die Gemeinden fordern wir das Recht, gegen Eigentümer von Mietwohnungen Nutzungs- und Instandsetzungsgebote erlassen zu können.
Die Luxusmodernisierung von Mietwohnungen lehnen wir ab.
Es wird uns darauf ankommen , die Verbesserung des Lagewerts, die sich durch Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Zonen, Wohnumfeldverbesserung und Althausförderung ergibt, nicht automatisch in Mieterhöhungen und Erhöhungen der Kaufpreises für Althauswohnungen umschlagen zu lassen. Auch aus diesem Grund halten wir am bewährten Mieterschutz fest.

8. Die kommunale Wohnungsberatung und Wohnungsvermittlung muss gesichert werden. Im Interesse des Rechtsschutzes der Mieter wollen wir prüfen, ob eine objektive Bestimmung der Vergleichsmiete durch die Erstellung eines kommunalen Mietspiegels erleichtert werden kann.

9. Eine am Interesse der Wohnbevölkerung orientierte kommunale Entwicklung wird zunehmend durch ungezügelte Bodenpreissteigerungen unmöglich gemacht. Deshalb setzen sich Sozialdemokraten für eine Neuordnung des Bodenrechts ein.
Um zu tragbaren Bodenpreisen zu gelangen, wollen wir den unkontrollierten Bodenverkehr zugunsten des Vorkaufsrechts und der Vergabe von Nutzungsrechten durch die Gemeinden einschränken.

5. Schwerpunkt: Gleichstellung von Männern und Frauen

Gleichstellungspolitik
Wir Sozialdemokraten wollen in de Gemeinden für die Gleichstellung von Männern und Frauen wirken.
Deshalb wollen wir:

  • die überlieferten Rollen von Männern und Frauen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf verändern;
  • Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben für Männer und Frauen schaffen und familiäre Belange im Arbeitsleben stärker berücksichtigen;
  • Gewalt gegen Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen verhindern.


Was ist zu tun?

1. Kommunaler Arbeitgeber: Die Gemeinden sollen als Arbeitgeber wie über ihre Einwirkungsmöglichkeiten für die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen wirken.
Ausbildungsmöglichkeiten müssen für männliche und weibliche Jugendliche angeboten werden. In allen Ausbildungsbereichen ist aktiv auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis hinzuwirken.

Positive Diskriminierung
Maßnahmen zur Weiterbildung, Umschulung und Wiedereingliederung von Frauen müssen verstärkt werden, insbesondere in den Berufsbereichen, in denen Frauen nur sehr wenig oder gar nicht vertreten sind.
Stellenausschreibungen sind gleichermaßen an Frauen und Männer zu richten.

2. Wahlfreiheit für Väter und Mütter: Um die Wahlfreiheit zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung für Männer und Frauen zu ermöglichen, ist es erforderlich, familienergänzende Maßnahmen zu ergreifen. Die täglichen und jährlichen Öffnungszeiten der Kindergärten müssen den Bedürfnissen berufstätiger Eltern bzw. Alleinerziehender angepasst werden. Die Betreuung schulpflichtiger Kinder im Anschluss an die Unterrichtszeit ist auszubauen. Über „Kindertelefone“ sollen berufstätige Eltern für ihre Kinder erreichbar sein.

3. Die SPD setzt sich dafür ein, Frauen zu helfen, die Misshandlungen ausgesetzt sind. Deshalb unterstützt sie die Einrichtung von Frauenhäusern und will deren Autonomie durch pauschale Bezuschussung stärken. Sie erkennt die Notwendigkeit des Einsatzes hauptamtlicher Kräfte an. Durch die Sozialbehörden soll den misshandelten Frauen amtsübergreifend bei der Wohnungsbeschaffung geholfen werden.

4. Auf Kreisebene soll eine Leitstelle zur Gleichstellung von Männern und Frauen eingerichtet werden.
Diese Leitstelle soll

  • Maßnahmen, Vorhaben und Initiativen daraufhin überprüfen, ob sie das Gleichstellungsgebot für Männer und Frauen erfüllen;
  • Vorhaben und Maßnahmen anregen, um das Gleichheitsgebot in Beruf, Familie und Gesellschaft zu verwirklichen;
  • Kontakte mit Gewerkschaften und Frauenorganisationen herstellen;
  • Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung sein und aufgrund der so zu erfassenden Tatbestände Maßnahmen zur Durchsetzung des Gleichheitsgebotes ergreifen.