UE01: Müll vermeiden – Neuregelung für Einweggeschirr in der Gastronomie (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: UE01
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Angenommen

Der Landesverband Schleswig-Holstein fordert die Bundestagsfraktion auf, sich für folgende Änderung im

„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ Abschnitt einzusetzen, welche folgende Neuregelungen umfasst:

  1. In § 33: Lebensmittel, die vor Ort zubereitet und verzehrt werden, dürfen ausschließlich in mehrfach verwendbaren Verpackungen auf mehrfach verwendbarem Geschirr serviert werden.
  2. In § 33: Verpackungen zubereiteter Speisen für den Verzehr abseits der Lokalität oder für die Lieferung an Verbrauchende müssen grundsätzlich kunststofffrei sein. Die Pflicht zur Mehrwegalternative bleibt dessen ungeachtet bestehen.
  3. Die Ausnahmeregelung nach §34 für Betriebe mit nicht mehr als 5 Beschäftigten und 80m² Verkaufsfläche wird derart geändert, dass diese Ausnahme für den Verzehr innerhalb der Lokalität 2030 ausläuft.
  4. Da der Begriff „kunststofffrei“ eine Restmenge für technisch notwendige Beschichtungen auf als kunststofffrei deklarierten Einwegverpackungen zulässt, wird hierfür die Verwendung abscheidbarer und damit rezyklierbarer Kunststoffe vorgeschrieben. Alternative, umweltverträgliche Beschichtungen sind erlaubt, solange diese rezyklierbar oder biologisch abbaubar sind.
  5. Des Weiteren werden Firmen aufgefordert, Einwegverpackungen zurück zu nehmen und für ein Recycling zu sorgen.