Wir machen die Zukunft wahr - Regierungsprogramm für Schleswig-Holstein (1971)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Flensburg 1971
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel

Schleswig-Holstein braucht eine neue, eine fähigere Landesregierung. Eine Regierung der Reformen. Mit der Dynamik einer unverbrauchten Partei und mutigen Politikern, die sich für neue Methoden und Wege entscheiden.

Wir Sozialdemokraten sind zur Übernahme der Regierungsverantwortung bereit. Wir haben uns sorgfältig darauf vorbereitet. Wir haben die Mannschaft. Mit Kenntnissen und Erfahrungen. Und dem Willen, für unser Land alle Chancen zu nutzen.

Ein auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitetes Programm ist das Fundament sozialdemokratischer Politik in diesem Lande. Nüchterne Perspektiven mit nüchternen Zahlen. Sie mögen manchen erschrecken. Aber sie sind die Wahrheit. Sie offenbaren schwere Versäumnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der gesellschaftliche Nachholbedarf in Schleswig-Holstein ist gewaltig. Die CDU hat an Symptomen kuriert. Wer die Probleme nicht zur Kenntnis nehmen, sich an ihnen vorbeidrücken will, kann sie auch nicht lösen.

Unser Programm zeigt, wie die sozialdemokratische Landesregierung mit diesem schweren CDU-Erbe aufräumen wird. Es gilt, aus einem unterentwickelten Land ein fortschrittliches Schleswig-Holstein zu machen. Das geht durch eine geplante Wachstumspolitik. Eine Politik, die die Entwicklung des Landes in Bildung, Wirtschaft und Verkehr sowie auf dem Gebiet des Sozialwesens als eine Einheit versteht.

Nur eine genaue und umfassende Planung nach Prioritäten kann den Schaden beheben, den eine ziellose CDU-Politik unserem Lande zugefügt hat.

Unser Programm mit seinen harten Fakten und Zahlen geht die Ursachen der Wirtschafts- und Finanzschwächen an. Wir sagen, wie wir den Nachholbedarf unseres Landes erfolgreich bewältigen werden. Durch:

  • ein gerechtes, integriertes Bildungssystem
  • neue, zusätzliche Arbeitsplätze
  • eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft
  • eine gesellschaftsbezogene Umweltgestaltung
  • ein leistungsfähiges Verkehrssystem
  • eine an die Erfordernisse unserer Zeit angepasste Sozialpolitik.

Wir sorgen für die Verwirklichung gleicher Bildungschancen für alle Menschen Schleswig-Holsteins. Die berufliche Bildung wird Bestandteil des Schulsystems. Lehrlingsausbildung ist für uns eine öffentliche Aufgabe.

Unser quantifiziertes Programm gibt Auskunft Über Umfang und Zeitmaß der Verwirklichung unserer bildungspolitischen Vorstellungen von der Vorschule Über die integrierte Gesamtschule als Ganztagsschule bis zur Gesamthochschule.

Geld für Bildung und Ausbildung ist sicherste Kapitalanlage, ist Rüstung für eine friedliche Zukunft.

Wir wollen den Menschen in unserem Land krisenfeste Arbeitsplätze in Wachstumsbranchen bieten. Die industrielle Entwicklung geht zu langsam. Bis 1980 werden uns Zehntausende von. Arbeitsplätzen fehlen. Eine geplante Wachstumspolitik muss die Industrieentwicklung beschleunigen.

Wir werden benachteiligte Gebiete mit modernen Methoden wirtschaftlich aufbauen. Dafür hat die schleswig-holsteinische SPD als erste Partei eine Entwicklungsstrategie vorgelegt.

Jeder Bürger Schleswig Holsteins wird in seiner Region den sicheren Arbeitsplatz finden. Dies ist ein Recht auf Heimat, das wir mit friedlichen Mitteln verwirklichen können. Durch eine geplante Wachstumspolitik mit verstärkter Bundeshilfe für konkrete Entwicklungspläne.

Wir schaffen eine gesunde und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Die Einkommen werden verbessert. Eine sozialdemokratische Landesregierung wird die Marktposition der Landwirtschaft verbessern, die innerbetriebliche Rationalisierung und produktive Investitionen fördern. Dem notwendigen Anpassungsprozess der Landwirtschaft gilt die besondere Fürsorge durch sozial- und bildungspolitische Maßnahmen.

Wir werden unsere Umwelt menschenwürdig gestalten. Wir werden die Menschen konsequent vor den Gefahren der industrialisierten Umwelt schützen. Der Verhinderung von Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Die Kosten tragen die Verursacher.

Wir werden ein modernes und leistungsfähiges Verkehrssystem schaffen. Rückgrat für die Entwicklung dieses Landes sind die überregionalen Verkehrsverbindungen.

Wir werden das Bodenrecht den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen. Moderner Städtebau, Einrichtung von Erholungsgebieten und die Entwicklung eines planvollen Verkehrssystems dürfen nicht den Spekulationsinteressen weniger zum Opfer fallen.

Wir werden die Menschen gegen die Risiken der zweiten industriellen Revolution absichern. Kranke, Alte und Behinderte haben ‚Anspruch auf besondere Unterstützung der Gesellschaft. Eine ausreichende ärztliche Versorgung in allen Teilen des Landes, Hochleistungskrankenhäuser mit flankierenden Einrichtungen sind Kernpunkte unseres Programms zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit.

Wir weisen darauf hin: Bei immer schneller werdenden Umwälzungen in Wirtschaft und Gesellschaft ist verlorene Zeit der gefährlichste Verlust. Sie ist unersetzbar. Die CDU-Regierungen haben viel Zeit ungenutzt vertan. Unser aller Zeit. Deshalb muss unser Programm schnell verwirklicht werden.

Dazu bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller Bürger. Wir benötigen dazu aber auch die finanzielle Unterstützung durch die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung in Bonn. Diese Regierung hat Vertrauen zu uns. Wir haben Vertrauen zu ihr. Das ist die Grundlage für unsere Politik innerer Reformen. Ebenso wichtig ist die gemeinsame Entwicklungsplanung und ihre Durchführung im norddeutschen Raum. Wir können gemeinsame Probleme nur gemeinsam lösen. Unser Ziel ist die Schaffung eines leistungsfähigen Nordweststaates.

Wirtschaft und Gesellschaft müssen nach den Interessen der überwiegenden Mehrheit der Bürger, der Lohn- und Gehaltsabhängigen, reformiert werden. Wissenschaft und kritische Intelligenz stehen auf unserer Seite. Unser Programm einer menschenwürdigen Zukunft legt dafür Zeugnis ab.

Eine Partei handelt.

SPD

Grundsätze der Landesentwicklung

1 Ökonomische Erfordernisse und gesellschaftspolitische Notwendigkeiten bedingen einander. Ohne Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potentials des Landes ist die vermehrte Bereitstellung von öffentlichen Diensten und Einrichtungen nicht möglich. Umgekehrt bestimmt langfristig das Ausmaß der Infrastrukturleistungen zu einem erheblichen Teil die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Landes.


2 Die SPD geht davon aus, dass zur Koordinierung und Durchsetzung des privaten Bedarfs das Selbststeuerungssystem der Marktwirtschaft ein ergänzungsbedürftiges Instrument ist. Sie wird daher weiterhin auch gegen die Widerstände der CDU darauf hinwirken, dass

  • ein gesamtwirtschaftlich und räumlich gleichgewichtiges Wachstum durch eine regional differenzierte Stabilitätspolitik gesichert wird
  • die Bemühungen um eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung intensiviert werden
  • durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter die Sozialgebundenheit der Produktionsmittel mit durchgesetzt wird
  • der Schutz vor der Ausübung wirtschaftlicher Macht über eine verschärfte Wettbewerbspolitik wirksam unterstützt wird.


3 Bei der Abstimmung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Bedürfnisse versagt das marktwirtschaftliche Prinzip. Dort muss es ersetzt werden durch den Grundsatz der infrastrukturellen Rahmenplanung.

Nur so können die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung und das dazu erforderliche Wachstum vorangetrieben werden.


4 Der Erfolg der Landes- und Entwicklungsplanung hängt entscheidend davon ab, welches räumliche Konzept ihr zugrunde liegt. Es muss folgende Tendenzen berücksichtigen:

Die Ansprüche der Bevölkerung an berufliche Aufstiegschancen sowie an ausreichende Einkommensverwendungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten werden überproportional anwachsen. Gleichzeitig erhöht sich die Wanderungs- und Pendlerbereitschaft, so dass die potentielle Anziehungskraft der Verdichtungsgebiete aktuell wird.

Dem gegenüber stehen die wachsende Unabhängigkeit der Betriebe von traditionellen Standortfaktoren und die zunehmende Ausrichtung ihrer Standortwahl nach den räumlichen Präferenzen insbesondere der (vorhandenen oder anzuwerbenden) qualifizierten Arbeitskräfte.


5 Auch in Schleswig-Holstein ist daher langfristig die Herausbildung von Regionen notwendig,

  • die jeweils wenigstens über einen „Entwicklungsschwerpunkt" verfügen, dessen Mindestgröße je nach Entfernung zum nächsten Ballungsraum bei 20000 bis 100000 Einwohnern liegen muss
  • in denen sich die Bevölkerung außerhalb des Verdichtungskernes auf .Siedlungsschwerpunkte” mit i. d. R.- wenigstens 4000 bis 6000 Einwohnern konzentriert, für die der „Zentrale Ort” in einer halben bis dreiviertel Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Nur so kann gewährleistet werden, dass auch für die Bevölkerung, die auf dem Lande wohnen bleiben will, am Wohnsitz bei ökonomisch vertretbarem Aufwand mindestens eine „Deckung des täglichen Bedarfs” (Grundversorgung) möglich ist und in zumutbarer Entfernung eine breite Auswahl von gewerblichen Arbeitsplätzen, differenzierten Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie mindestens die Infrastruktureinrichtungen des „gehobenen Bedarfs" (Weiterbildungseinrichtungen, Krankenhäuser usw.) angeboten werden können.

In entwicklungsfähigen Fremdenverkehrsgemeinden mit hohen Übernachtungszahlen wird die notwendige Infrastruktur auch dann geschaffen werden ‚können, wenn die Einwohnerzahl unter der langfristig erforderlichen Mindestnorm bleibt.


6 Die SPD-Landesregierung wird diesen Grundsätzen entsprechend den Raumordnungsplan des Landes konzipieren.

Arbeit, Wirtschaft, Landwirtschaft

7 Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes sind im wesentlichen Strukturpolitik. Die SPD hat im Gegensatz zur CDU bereits frühzeitig entscheidende Schritte für ihren Einsatz unternommen. Ihre Bemühungen haben wesentlichen Einfluss auf die Bundes- und Landespolitik gehabt, so z. B. auf

  • die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik
  • die Einführung der Aktionsprogramme „Schleswig-Dithmarschen” und „Holstein“.

Allgemeine Förderung des Strukturwandels

8 Um den zum Wachstum notwendigen ständigen Strukturwandel zu fördern, muss in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und der Bundesregierung auch weiterhin darauf hingewirkt werden,

  • eine schwerpunktmäßige wirtschaftsnahe Forschung voranzutreiben sowie die Transparenz des Wirtschaftsablaufs zu erhöhen, insbesondere auch im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Betriebe
  • die berufliche Mobilität der Erwerbstätigen zu erhöhen
  • die vom Strukturwandel Betroffenen, vor allem in den Bereichen des gewerblichen Mittelstandes und der Landwirtschaft, sozial abzusichern.


9 Vordringlich ist daher im Programmzeitraum (1971 bis 1975) die Verwirklichung folgender Vorhaben:

Förderung von wirtschafts- und arbeitsmarktverbessernden Projekten zur Standort- und Umweltforschung, zur Agrarstrukturforschung, zur Kernenergieverwertung, zur Meeresforschung sowie zur Berufsforschung

Verstärkung der Information und Beratung der am Wirtschaftsleben Beteiligten über ihre Berufsaussichten und die individuellen Berufsförderungsmöglichkeiten; Intensivierung des Beratungsdienstes im Rahmen der Gewerbe- und Agrarförderung über Rationalisierungsmöglichkeiten und Marktentwicklungen; Information aller durch die Erstellung und Verbreitung von Jahreswirtschaftsberichten der Landesregierung mit Angaben über die absehbaren Entwicklungstendenzen, die Zielvorstellungen sowie die Durchführung der geplanten Maßnahmen.

Initiativen zur Öffnung der gesetzlichen Sozialversicherung auch für Selbständige.

Die SPD-Landesregierung wird

  • bis 1975 regionale Berufsförderungszentren mit insgesamt 1600 Umschulungsplätzen errichten ' '
  • sofort mit den Vorarbeiten zur Errichtung eines Regionalforschungsinstituts der Küstenländer beginnen, das u. a. Branchen-, Berufs- und Regionalprojektionen erstellt und/ oder auswertet
  • eine Anpassung der Aufgaben der Datenzentrale und des Statistischen Landesamtes an die informationspolitischen Bedürfnisse auch der Unternehmen fördern.

Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung

10 In Strukturelle und standortmäßige Nachteile im gesamten norddeutschen Raum und insbesondere in Schleswig-Holstein lassen befürchten, dass hier unter gleichbleibenden Bedingungen (Basis 1968) im Jahre 1980 rd. 80 000 Arbeitsplätze fehlen werden. Um das Wachstumspotential auszuschöpfen, kommt es für die Entwicklungspolitik des Landes nicht darauf an, lediglich den Arbeitsplatzfehlbestand zu beseitigen. Es ist daher davon auszugehen, dass

  • zusätzliche Arbeitsplätze in zukunftssicheren Bereichen an zukunftssicheren Standorten zu schaffen sind
  • ein weiterer Einsatz öffentlicher Mittel für die Erhaltung von Arbeitsplätzen mit niedriger Produktivität abzulehnen ist
  • die dabei nicht zu vermeidenden sozialen Härten von der Allgemeinheit gemildert werden müssen.

Unter Beachtung dieser Grundsätze sieht die SPD als Schwerpunkte ihrer regionalen Strukturpolitik:

  • den Anpassungsprozess in der Landwirtschaft zu beschleunigen (vergl. Tz. 21 —29)
  • die industrielle Basis des Landes zu stärken und auszuweiten (vergl. Tz. 11—14)
  • die Energieversorgung zu sichern (vergl. Tz. 18—20)
  • sowie den Fremdenverkehr zu fördern (vergl. Tz. 15—17).

Ausweitung und Stärkung der industriellen Basis

11 Der industrielle Bereich des Landes ist gekennzeichnet durch einen niedrigen Anteil an den Beschäftigten aller Wirtschaftszweige. Während in der schleswig-holsteinischen Industrie nur 19,8 v. H. aller Beschäftigten tätig sind, beträgt der entsprechende Bundeswert (ohne Bergbau) 30,5 v. H. Dabei wird das unterdurchschnittliche Niveau der Industriedichte begleitet von einer überdurchschnittlich schlechten Struktur: 47,8 v. H. der Arbeitsplätze befinden sich in Branchen, in denen die Beschäftigung stagniert oder zurückgeht (Bundesdurchschnitt 29,7 v. H.).


12 Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass in Schleswig-Holstein im Jahre 1980 über die bei unveränderten Bemühungen zu erwartenden 208000 industriellen Arbeitsplätze hinaus wenigstens 57 000 zusätzliche Industriearbeitsplätze durch verstärkte Anstrengungen entstehen müssen. (Gegenüber 1968 bedeutet das einen Zuwachs von 90000.)


13 Die grundlegende‚ Voraussetzung dazu ist der Ausbau der allgemeinen Infrastruktur und damit die Verwirklichung der übrigen Vorhaben dieses Programms. Darüber hinaus sind als unmittelbar wirtschaftsbezogene Maßnahmen vorzusehen:

  • Kapitalhilfen für die Ansiedlung, Erweiterung und Umstellung sowie für grundlegende Rationalisierungsvorhaben geeigneter Industriebetriebe
  • Projekthilfen für die in Frage kommenden Gemeinden zum Ausbau der branchenspezifischen sowie Teile der kommunalen Infrastruktur (Industriegelände, Verkehrswege, Ver- und Entsorgung).
  • Als neues, nach den Erfahrungen in anderen Ländern her- vorragendes Instrument ist die Errichtung von Gewerbeparks anzusehen. Im Programmzeitraum sollen drei Modellvorhaben durchgeführt werden.


14 Die Förderung von gewerblichen Produktionsbetrieben muss an einen (ggf. geplanten) Standort in einem der Entwicklungsschwerpunkte (einschließl. ihrer unmittelbaren Nahbereiche) gebunden werden. Zu diesem Konzept gehört weiterhin, dass in den Entwicklungsschwerpunkten

  • bei der Vergabe von betriebsbezogenen Finanzhilfen die Höchstsätze der Förderung nicht nach der Art des Vorhabens (vergl. Tz. 13) zu differenzieren sind
  • bei begrenzten Mitteln jedoch die Gewinnung neuer Betriebe zeitliche Priorität haben sollte, da bereits mittelfristig mit einer Abnahme von Neugründungen und Verlagerungen zu rechnen ist
  • die Förderung auch kleinerer Betriebe des Handels und Verkehrs umfassen kann, sofern sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines Schwerpunktes leisten; die Mittel für die Zinszuschüsse an den gewerblichen Mittelstand sind daher in die regionalen Förderungsmittel des Landes einzubeziehen;
  • das außerhalb der Entwicklungsschwerpunkte
    • Arbeitskräften aus Betrieben, die im Zuge des Strukturwandels ihre Produktion einstellen müssen, die regionale Mobilität zu erleichtern ist: ihnen sind ggf. Beihilfen zum Umzug in einen der Entwicklungsschwerpunkte zu gewähren;
  • das in Schleswig-Holstein
    • die unterschiedliche Förderung in Zonenrand- und sonstigen Fördergebieten harmonisiert wird; die Probleme an der Westküste des Landes sind teilweise noch gravierender als an der Ostküste
  • Förderungsmittel nicht nur nach der Investitionssumme, sondern auch nach der Zahl der zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze vergeben werden.

Fremdenverkehr

15 Im Interesse insbesondere der (im Vergleich zum Landesdurchschnitt) schwach strukturierten Gebiete ist die Ausweitung eines dem voraussichtlichen Nachfragepotential entsprechenden Erholungsangebotes vorzusehen.


16 In den bestehenden Schwerpunkträumen des Fremdenverkehrs (insbesondere Lübecker Bucht mit Fehmarn, Sylt, Föhr, Amrum sowie die Räume um St. Peter und Büsum) hat dabei eine nachhaltige und entschiedene Politik der Saisonverlängerung Vorrang vor einer Politik der Kapazitätenausweitung für die Spitzennachfrage in den Sommermonaten. Das setzt voraus, dass

  • die Möglichkeiten zu einer zentralen Kontrolle der Bettenzahlerhöhungen geschaffen sowie
  • ein Teil des Nachfragepotentials aus der Hauptsaison abgezogen Und neue Nachfrageschichten für die Monate außerhalb der Saison gewonnen werden.

Dazu sind folgende Maßnahmen vordringlich:

  • Einführung einer zentralen Anmeldepflicht insbesondere für private Großvorhaben und die zu ihrer Verwirklichung dienenden kommunalen Infrastruktureinrichtungen
  • Förderung der Bettenausdehnung in den Schwerpunkträumen des Fremdenverkehrs nur in begründeten Ausnahmefällen; Förderung von Modernisierung und Rationalisierung
  • Förderung des Baues von Gemeinschaftseinrichtungen insbesondere in den Orten, deren Ausbaupläne und Programme eine Verbindung von Urlaub und Weiterbildung (Bildungsurlaub) bzw. von Urlaub und vorbeugender Kur und/oder die Möglichkeit zu therapeutischen Kuraufenthalten erkennen lassen
  • Schaffung einer zentralen Zimmervermittlungs- und Informationsstelle unter Einsatz der EDV; die dazu notwendige Erfassung und ständige Fortschreibung der wichtigsten fremdenverkehrsrelevanten Daten schafft gleichzeitig die Grundlage für eine vorausschauende Planung der zukünftigen Landesregierung
  • Intensivierung der Werbung in der Vor- und Nachsaison.


17 Das Hauptgewicht des Mitteleinsatzes ist auf die Weiterentwicklung der bestehenden wichtigen Fremdenverkehrsräume zu legen. Da hier jedoch auch bei einem schnellen Erfolg der Maßnahmen zur Saisonverlängerung die natürlichen Kapazitäten (Strandflächen) zunehmend ausgeschöpft werden, ist ein zusätzliches Ausbauprogramm zu konzipieren.

Bis 1975 hat sich die Erschließung noch nicht ausreichend entwickelter Gebiete auf die Räume Holsteinische Seen, Eckernförde-Schleimündung, Schobüll und Nordstrand-Pellworm zu konzentrieren.

Dabei muss sich die Förderung in einer ersten Stufe auf den Ausbau preiswerter Unterkünfte (Privatquartiere, kleine Gewerbebetriebe, Bungalowsiedlungen) sowie der für die Sommermonate und im Hinblick auf die Familienerholung wichtigen Gemeinschaftseinrichtungen beschränken.

Die Kurtaxen werden im Rahmen finanziell vertretbarer Möglichkeiten abgebaut. Der freie Zugang zu Wäldern, Seen und zum Meeresstrand und der Gemeingebrauch an Seen werden gesetzlich gesichert. Grundstücke in Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebieten dürfen von der öffentlichen Hand grundsätzlich nicht verkauft werden.

Sicherung der Energieversorgung

18 Kostengünstige und ausreichende Energieversorgung kann in Verbindung mit anderen Faktoren standortbestimmend sein und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Betriebe verbessern.


19 In Zusammenarbeit mit den übrigen Küstenländern muss daher versucht werden, die Voraussetzung für eine bessere Ausnutzung der Küstenlage und des damit verbundenen Zugangs zum freien Weltenergiemarkt zu schaffen.

Um die Energiepreisdifferenzen gegenüber anderen Standorten nicht weiter anwachsen zu lassen, ist darüber hinaus in Schleswig-Holstein der Bau von Kernkraftwerken in Brunsbüttel und Geesthacht intensiv voranzutreiben.

Die Standorte für zwei weitere Anlagen sind im Programmzeitraum festzulegen. Dabei ist die unmittelbare Nähe von bestehenden oder geplanten größeren Industriebetrieben zu bevorzugen.


20 Durch die zunehmende Verwendung von Naturgas hat das Gas als Energieträger erneut an Bedeutung gewonnen. Die Planungen, die eine Versorgung des Raumes Mittelholstein und Kiels (mit den angeschlossenen Städten) vorsehen, sind zu forcieren.

Anpassung der Landwirtschaft

21 Das Ziel der sozialdemokratischen Agrarpolitik ist die Verbesserung der Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie der sozialen Sicherheit der in der Landwirtschaft Tätigen.

Sozialdemokratische Agrarpolitik wird auch dem gesellschaftlichen Interesse gerecht werden, eine Kulturlandschaft zu schützen, die für Freizeit und Erholung eine ständig steigende Bedeutung erhält.

Die Vorstellungen der CDU-Bundes- und Landesregierungen, alle landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten, sind gescheitert und haben nach 20 Jahren erschreckende Strukturschwächen und soziale Probleme in den Betriebsleiterfamilien hinterlassen. Diese Folgeerscheinungen einer verfehlten Politik müssen jetzt unter Einsatz verstärkter Mittel und unter Vermeidung von Härten abgebaut werden. Eine konstruktive, zukunftssichere Betriebe schaffende Agrarpolitik ist nur in enger Verzahnung mit Maßnahmen der Regional-, Infrastruktur-, Bildungs- und Sozialpolitik möglich.

Die jetzige Bundesregierung hat aus dem schweren Erbe, das ihr die CDU hinterlassen hat, die Konsequenzen gezogen:

Von keiner früheren Bundesregierung sind für wirtschaftliche und soziale Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft auch nur annähernd in gleichem Umfang Förderungsmittel bereitgestellt worden.

Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm unterscheidet zum ersten Mal in der Bundesrepublik zwischen Maßnahmen:

  • für die langfristig in der Landwirtschaft Verbleibenden,
  • für diejenigen, die aus der Landwirtschaft ausscheiden wollen,
  • für diejenigen, die nur noch vorübergehend hauptberuflich Landwirte bleiben wollen.

Die SPD-Landesregierung wird

  • die Maßnahmen der Bundesregierung und der EWG wirksam unterstützen und ergänzen und auf die besonderen regionalen Verhältnisse in Schleswig-Holstein abstimmen
  • die verfügbaren öffentlichen Mittel durch Bündelung langfristig effektiver Maßnahmen zur Gesundung der Landwirtschaft optimal einsetzen
  • weniger wirksame, der Bundespolitik zuwiderlaufende Förderungsprogramme - wie z. B. die von der CDU betriebene Kultivierung von Grenzertragsböden - zugunsten effektiver Maßnahmen einstellen. Das gilt auch und insbesondere für Subventionen, die ihrerseits Fehlinvestitionen nach sich ziehen, wie z. B. die Milchpfennige der CDU-Landesregierung
  • den sinnvollsten Mitteleinsatz und die nachhaltigste Hilfe für den einzelnen durch Einsetzung eines neutralen Förderungsausschusses auf Landesebene erreichen.


22 Angesichts des Fortschritts in der Züchtung und Produktionstechnik nimmt die landwirtschaftliche Erzeugung schneller zu als die Nachfrage nach Nahrungsgütern, so dass einer aktiven Preispolitik zwangsläufig Grenzen gesetzt sind, zumal die Festsetzung der Erzeugerpreise weitgehend in den EWG-Kompetenzbereich fällt.

Trotzdem ist es der SPD/FDP-Bundesregierung - im Gegensatz zu den CDU-Bundesministern vergangener Jahre - gelungen,

  • den Preissenkungsvorschlägen der EWG-Kommission zu widerstehen
  • den Preisverfall für agrarische Produkte auf EWG-Ebene aufzuhalten.

Die jetzige Bundesregierung

  • wird vielmehr in Kürze bei wichtigen Agrarerzeugnissen (z. B. Futtergetreide und Rindfleisch) eine Preisanhebung in der EWG-Kommission zu erreichen versuchen
  • nimmt die Preisanhebungen aus eigener Vollmacht dort vor, wo ihre Zuständigkeit zur Preisfestsetzung noch gegeben ist (z. B. Trinkmilch).

Die Bundesländer haben auf dem Gebiet der Agrarpreispolitik keine eigenen Kompetenzen.

Eine SPD-Landesregierung wird jedoch für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Einkommensverbesserung anstreben durch gezielte Förderung

  • der Qualitätserzeugung
  • der Zusammenfassung des Angebots im Wege der Kooperation unter besonderer Förderung der Vermarktungseinrichtungen.


23 Die wirtschaftlichen Verhältnisse zwingen dazu, der Strukturpolitik absolute Priorität im Rahmen der Agrarförderung einzuräumen. Dies ist jedoch nicht durch die bisherigen isolierten Maßnahmen möglich.

Untersuchungen über das Programm Nord-Gebiet haben ergeben, dass sich die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe trotz enormer Aufwendungen für die Flurbereinigung, für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, für Konsolidierungsaktionen und für weitere Kredit und Beihilfeaktionen nicht grundlegend verbessert hat. Zukünftige Maßnahmen müssen mit der regionalen Wirtschaftspolitik und dem Raumordnungsplan koordiniert werden, damit der Rückstand der Infra- und Betriebsstruktur aufgehoben werden kann.

Die SPD wird größere und wirtschaftlichere Produktionseinheiten schaffen durch ein Paket strukturwirksamer Maßnahmen:

  • eine rationellere, mittelsparende Flurbereinigung
  • verstärkte einzelbetriebliche Förderung durch Beschränkung auf entwicklungsfähige Betriebe
  • Unterstützung von horizontaler und vertikaler Kooperation
  • Verbesserung der regionalen Infrastruktur und damit Schaffung besserer außerlandwirtschaftlicher Einkommensalternativen
  • soziale Sicherung aus der Landwirtschaft ausscheidender Menschen.


24 Eine SPD-Landesregierung wird im Gegensatz zur CDU Flurbereinigung und Wasserwirtschaft als Teil regionaler Maßnahmen unter neuen, zukunftsorientierten Aspekten fortführen:

Sie wird die Betriebsaufstockung stärker - überwiegend auf der Grundlage der Pacht - fördern. Die bisherige Landaufstockung durch Zukauf erfordert zu hohe öffentliche und private Mittel, so dass nur wenige Betriebe in den Genuss einer - auch nur geringfügigen - Betriebsvergrößerung kamen.

Sie wird Land für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe bereitstellen.

Teure wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Kultivierung von Grenzertragsböden unterbleiben, diese Böden werden aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen.

Die Maßnahmen des Küstenschutzes bleiben davon unberührt, soweit sie aus übergeordneten Gründen notwendig sind.

Die Grenzertragsböden werden durch Bereitstellung von Beihilfen und Krediten aufgeforstet und für die Schaffung von Naherholungsgebieten verwandt.

Um die erweiterten Aufgaben der Flurbereinigung schneller und sachgerechter erfüllen zu können, wird ein Grunderwerbsfonds gebildet.


25 Die jetzige Bundesregierung hat erstmalig die Mittel für die einzelbetriebliche Förderung durch Einführung einer Förderungsschwelle auf die entwicklungsfähigen Betriebe konzentriert, um diesen wirksamer helfen zu können.

Die SPD-Landesregierung wird diese Maßnahmen ergänzen und auf die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in Schleswig-Holstein abstimmen.

Insbesondere werden die Regionen mit hohem Anteil an absolutem Grünland durch Senkung der bodengebundenen Kosten (z. B. Wasserlasten) gefördert.

Konsolidierungsaktionen entfallen, da sie nachweislich ein unbrauchbares Mittel für die Gesundung der Betriebe sind.

Investitionsbeihilfen sollen in der Regel nur noch in Form von Zinsverbilligungen gewährt werden, da Investitionszuschüsse oftmals Anlass zu Fehlinvestitionen wurden.

Für die Vergabe von Förderungsmitteln sind neben der Beitragspflicht nach § 1 GAL und dem Erreichen der Förderungsschwelle folgende Kriterien Voraussetzung:

  • Nachweis einer Buchführung mindestens der Stufe III und Vorlage eines Betriebsentwicklungsplans
  • Qualifikation des Betriebsleiters, die nach seinem bisherigen Betriebserfolg bzw. nach seiner Ausbildung zu beurteilen ist.


26 Die Formen der Zusammenarbeit der Landwirtschaft können sich von der Nachbarschaftshilfe Über Maschinenringe etc. bis zu Kooperation erstrecken und sollten verstärkt gefördert werden. Die Anzahl der Betriebshelfer im Lande ist erheblich zu vergrößern, damit mehr Landwirte bei Krankheit oder Urlaub eine fachgerechte Vertretung finden.

Die Verbesserung der Marktstruktur wird durch das auf Initiative der SPD verabschiedete Marktstrukturgesetz gefördert. Dieses wird die Marktstellung der Landwirtschaft durch qualitative Verbesserungen der Erzeugung und Konzentration des Angebots stärken.


27 Leider ist im Bundesgebiet und damit in Schleswig-Holstein die Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze erst durch die Schillersche Strukturpolitik als eine entscheidende Aufgabe auch der Agrarpolitik herausgestellt worden. Die Landesregierung hat seit nahezu 20 Jahren ihre Pflicht versäumt, annähernd gleiche Lebensverhältnisse innerhalb des Landes und im Vergleich zu anderen Gebieten in der Bundesrepublik zu schaffen. Strukturwandel setzt Mobilität voraus.

Die Mobilität der Arbeit und des Bodens ist zu fördern durch:

  • Verbesserung der Infrastruktur (vergl. Tz. 7—14)
  • Förderung der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung
  • Erweiterung und Verbesserung der Landabgaberente
  • Sicherung der späteren Altersversorgung durch Zuschüsse zur Nachentrichtung von Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und Abbau des berufsständischen Gliederungsprinzips der Alterssicherung
  • Zuschüsse zum Aufbau einer neuen selbständigen Existenz für Landwirte, die nur noch vorübergehend hauptberuflich Landwirte bleiben wollen.

Diese Maßnahmen werden durch Erhöhung der Unfallrenten und die geplante gesetzliche Krankenversicherung für alle Landwirte - die Bundesregierung Übernimmt die Beiträge für die Altenteiler - ergänzt.


28 Die Vielzahl der landwirtschaftlichen Institutionen wird von der SPD-Landesregierung durchrationalisiert und in Aufgabenstellung und Organisation den veränderten Verhältnissen angepasst.

Der Einsatz von Beraterteams - unter Einbezug der sozialökonomischen Berater - wird erheblich verstärkt.

Eine enge Zusammenarbeit der Beratung mit den Buchführungsstellen und dem Förderungsausschuss wird hergestellt.

Jährliche Fortbildungskurse für Berater an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Kiel werden eingeführt.

Diese Fakultät wird erhalten und um den Bereich der Forschung und Lehre des Umweltschutzes erweitert.


29 Bestandteil sozialdemokratischer Agrarstruktur ist die Beseitigung des Bildungsgefälles zwischen Stadt und Land. Vorschule, Schule und Berufsausbildung müssen den jungen Menschen auf dem Land dieselben Chancen bieten wie den Städtern. Bei der Planung der Standorte für integrierte Gesamtschulen sind diese Überlegungen einzubeziehen. Auch die landwirtschaftliche Berufsausbildung ist als eine öffentlich-rechtliche Aufgabe zu verstehen.

Raumordnung, Städtebau, Wohnungswesen, Verkehr

30 Das regionale Entwicklungskonzept geht davon aus, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in „Stadt“ und „Land" uns durch die Herausbildung aus-reichend großer Verdichtungen auch in den ländlichen Gebieten möglich ist. Für das gesamte Land ist daher ein System von Schwerpunkten längs von Haupt- und Nebenachsen zu schaffen, die die Zentren miteinander verbinden und darüber hinaus geeignet sind, die von den größeren Verdichtungsgebieten ausgehenden Wachstumsimpulse in die schwächer strukturierten Räume zu leiten. Insbesondere ist es in Übereinstimmung mit dem Entwicklungskonzept der Freien und Hansestadt Hamburg das Ziel der SPD, die Ausstrahlungen dieses Raumes entlang der drei von Hamburg ausgehenden Hauptentwicklungsachsen (im Verlauf der B 5/204, E 3 und E 4) soweit wie möglich nach Norden wirksam werden zu lassen.

Das System der Entwicklungsschwerpunkte

31 Wegen des unterschiedlichen Entwicklungspotentials der einzelnen Schwerpunkträume ist eine differenzierte Betrachtungsweise notwendig:

In den Entwicklungsschwerpunkten 1. Ordnung Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sind die erforderlichen Mindesteinwohnerzahlen bereits vorhanden und die Standortvoraussetzungen für eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung gegeben bzw. auf Grund der bestehenden Ausgangslage mit der größten Aussicht auf Erfolg herzustellen.

Eine Sonderstellung nimmt Brunsbüttel insofern ein, als der Entwicklungsstand als niedrig, das Potential auf Grund der besonderen Lage und Produktionsbedingungen jedoch als hoch anzusehen ist; langfristig wird es bei entsprechender Ausrichtung der Förderungsmaßnahmen möglich sein, einen für die gesamte Westküste bedeutsamen Wachstumspol zu schaffen.

Auf den Gebieten der regionalen Wirtschaftsförderung, der Städte- und Wohnungsbaupolitik und der kommunalen Verkehrsbauten kommt den Entwicklungsschwerpunkten 1. Ordnung höchste Priorität zu.


32 In den Entwicklungsschwerpunkten 2. Ordnung Eckernförde, Heide, Itzehoe, Rendsburg und Schleswig sowie in den im Hamburger Umland liegenden Entwicklungsschwerpunkten Elmshorn, Kaltenkirchen, Lauenburg und Bad Oldesloe ist eine Förderung der weiteren Verdichtung notwendig, damit die vorhandenen Entwicklungsreserven aktiviert werden können. Dazu muss hier der Ausbau der Infrastruktur als Schrittmacher der Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung dienen.

In den übrigen Orten des Hamburger Umlandes sind die öffentlichen Investitionen unter Beachtung der Achsenkonzeption als Folgeleistung der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung zu konzipieren (Engpassbeseitigung).


33 In den Räumen der Entwicklungsschwerpunkte 3. Ordnung, also Eutin, Husum, Kuppeln, Mölln, Niebüll, Oldenburg, Bad Segeberg, bietet sich sinnvollerweise eine Zwei-Wege-Strategie an: Zum einen müssen die grundlegenden Voraussetzungen für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft geschaffen und zum anderen sollte der räumlichen Mobilität der Bevölkerung nicht entgegengewirkt werden. Auf diese Weise werden die Beschäftigungs- und Einkommenseffekte der gerade in diesen Gebieten zunehmenden Fremdenverkehrsaktivitäten wirkungsvoll unterstützt, aber auch die zeitweilig notwendige Konzentration auf die entwicklungsfähigeren Räume ermöglicht.

Städtebau und Wohnungswesen

34 Die wahrscheinliche und erwünschte zunehmende Verdichtung erfordert eine stärkere Beachtung der städtebaulichen Gestaltung. Hauptaufgabe ist dabei die bestmögliche Zuordnung bzw. Mischung der gemeindlichen Grundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit, Verkehr, Versorgung).

Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert häufig tiefgreifende städtebauliche Erneuerungen vorhandener und die Entwicklung umfangreicher neuer Baugebiete. Das gilt insbesondere für die ausgewiesenen Schwerpunkte 1. und 2. Ordnung.

Pläne für städtebauliche Projekte müssen nach soziologischen und sozialpsychologischen Erkenntnissen erstellt werden. Die Planung muss in eine allgemeine Sozialplanung eingebettet werden. Die Bauplanung und alle im Zusammenhang damit stehenden verwaltungstechnischen Probleme müssen durchsichtig gemacht und in verständlicher Sprache dargestellt werden. Dazu sind öffentliche Anhörungstermine erforderlich. Die Bauleitplanung der Gemeinden soll die uferlose Zersiedelung des Umlandes verhindern.

Grund und Boden, der der öffentlichen Hand gehört, wird grundsätzlich nicht verkauft. Stattdessen werden zeitlich begrenzte Nutzungsrechte vergeben.

Das Städtebauförderungsgesetz, mit dessen Verabschiedung in Kürze zu rechnen ist, erweitert und verbessert das Instrumentarium der Kommunen, macht auf der anderen Seite aber auch eine verstärkte Unterstützung durch das Land notwendig.


35 Die folgenden Grundsätze müssen in einem zu entwickelnden städtebaulichen Gesamtkonzept enthalten sein:

  • Erhöhte Verdichtung in Kern- und Randgebieten (besondere Berücksichtigung verdichteter Bauweisen bei der Wohnungsbauförderung)
  • Durchmischung der Wohngebiete mit „nichtstörenden" Wirtschafts- und Verwaltungsbetrieben
  • Schaffung von attraktiven Wohnungen auch in Kerngebieten
  • Schaffung ausreichender Grün- und Spielflächen
  • Erschließung der Städte und des Umlandes durch ein optimales Personennahverkehrssystem.
  • Eine der vordringlichen Aufgaben des in Schleswig-Holstein zu errichtenden Forschungsschwerpunktes „Regionalwissenschaft” ist die Erarbeitung langfristig verwertbarer Problemlösungen für Stadtstrukturen.

Die SPD-Landesregierung wird schwerpunktmäßig Modellvorhaben fördern.


36 Die öffentliche Wohnungsbauförderung ist als. Instrument der Städtebaupolitik einzusetzen. Dazu ist eine Standortbindung der Wohnungsbaumittel insbesondere an die Entwicklungsschwerpunkte I. und 2. Ordnung, ggf. auch an die Siedlungsschwerpunkte in ihren Einzugsbereichen, erforderlich. Gleichzeitig werden dadurch die Ziele der regionalen Strukturpolitik verfolgt.


37 Steigende Baupreise und hohe Mieten für die nicht öffentlich geförderten Wohnungen rücken das soziale Ziel der Öffentlichen Wohnungsbauförderung, das in der Befriedigung des gesellschaftlichen Bedürfnisses nach angemessenem Wohnraum zu tragbaren Preisen liegt, erneut in den Vordergrund. Dabei ist von steigenden Anforderungen hinsichtlich Größe und Ausstattung der Wohnungen auszugehen.

In Mietwohnsiedlungen ist die Mietermitbestimmung einzuführen.

Kommunale Wohnungsvermittlungen werden eingerichtet, die kostenlos Wohnraum vermitteln. Wohnungen der öffentlichen Hand und öffentlich geförderte Bauten sind nur über diese Vermittlungen anzubieten.

Spezielle Förderprogramme sind vorzusehen für:

  • kinderreiche Familien
  • junge Familien
  • alte Menschen und körperlich Behinderte (s. sozialpolitischer Teil).


38 Die erweiterten Zielsetzungen der Wohnungsbauförderung machen es notwendig, sowohl die Förderbeträge je Wohnung als auch den Anteil der geförderten Wohnung am gesamten Bauvolumen, das bis 1980 in Schleswig-Holstein voraussichtlich jährlich 36 000 Wohnungen umfassen wird, zu erhöhen; der Einsatz an öffentlichen Förderungsmitteln wird erheblich steigen müssen.

Fernstraßen, Landes- und Kreisstraßen, Personennahverkehr, Häfen, Luftverkehr

Fernstraßen

39 Anders als in den übrigen Bundesländern ist in Schleswig-Holstein dem Fernverkehrssystem unbedingte Priorität beizumessen. Die Gründe dafür liegen in der unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Fernverkehrsverbindungen, der Küstenlage sowie in der künftig zu erwartenden Steigerung des Transportvolumens durch die EWG-Erweiterung. Unter den überregional bedeutsamen Verkehrsträgern hat die Straße erheblich stärker als in anderen Bundesländern die Hauptlast des gesamten Verkehrsaufkommens zu tragen.


40 Der Bedarf an Fernstraßen ergibt sich bei Beachtung der existierenden Verkehrsträger bzw. -mittel aus Berechnungen und Überlegungen zu den voraussichtlichen Verkehrsfrequenzen und der Belastbarkeit der einzelnen Strecken (Folgemaßnahmen) sowie der Bedeutung des Netzes und einzelner Teilstrecken für die wirtschaftliche Entwicklung der Schwerpunkträume und Fremdenverkehrszentren (Vorleistungen).


41 Die danach erforderlichen Maßnahmen sind im Wesentlichen im Zweiten Ausbauplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Im Gegensatz dazu sind zwei Ost- West-Verbindungen mit folgenden Trassenführungen zu fordern:

  • Raum Lübeck - Bad Oldesloe - Kaltenkirchen – Elmshorn (Stade)
  • Raum Oldenburg - Kiel - Neumünster - Itzehoe - Brunsbüttel (Cuxhaven - Scharhörn bzw. Bremen).

Ein realistisches Straßenbauprogramm muss sich jedoch an den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren. Als „Minimalprogramm“ sind bis 1975 auf jeden Fall folgende Vorhaben in Angriff zu nehmen:

  • BAB-Neubauvorhaben
    • Beendigung des Neubaues der BAB Hamburg - Kiel/Flensburg
    • Hamburger Ringautobahn (Planung und Grunderwerb)
  • Bundesstraßen
  • vierspuriger Ausbau der
    • B 404 Umgehung Wankendorf/Bornhöved
    • B 5 Pinneberg - Itzehoe
    • B 5 Itzehoe — Brunsbüttel
    • E 4/B 207 Vogelfluglinie zwischen Lübeck und Fehmarn

Ausbau verschiedener Ein- und Ausfallstraßen und weiterer Umgehungen in den Schwerpunkträumen.


42 Auch das „Minimalprogramm“ kann nur mit erheblichen eigenen Anstrengungen des Landes verwirklicht werden (Fehlbetrag rd. 760 Mio DM). Dazu ist sowohl eine nachdrückliche Betonung der Engpasssituation im schleswig-holsteinischen Fernstraßenverkehr als auch die Bereitschaft zur Mitarbeit an etwa unpopulären Maßnahmen in Bezug auf die Neuregelung der Straßenbaufinanzierung erforderlich.


Landes- und Kreisstraßen

43 Das Netz der Landes- und Kreisstraßen ist im Wesentlichen ausreichend, so dass die Mittel in diesem Bereich für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden können.


Personennahverkehr

44 Mit wachsender Verdichtung wird auch in Schleswig-Holstein der Personennahverkehr zum bestimmenden verkehrspolitischen Problem werden. Diese Entwicklung muss frühzeitig erkannt und gesteuert werden. Dabei ist das Schwergewicht auf die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verlagern. Es sollte bereits jetzt geprüft werden, wo und inwieweit Investitionen im kommunalen Straßenbau vermieden und die freiwerdenden Mittel auf die Entwicklung leistungsfähiger Massennahverkehrsmittel eingeleitet werden können.


Häfen

45 Die Entwicklung der Umschlagziffern der schleswig-holsteinischen Häfen mit überregionaler Bedeutung war in den letzten vier Jahren außerordentlich positiv. Der weitere Ausbau des landeseigenen Hafens Brunsbüttel ist programmgemäß zu Ende zu führen. Die Unterstützung der Investitionsvorhaben in den kommunalen Häfen durch das Land muss sich an der für das Land bzw. die Kommune entstehenden Wertschöpfung orientieren. Die SPD fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Investitionen in Häfen mit vorwiegend fernorientierten Handelsfunktionen (Lübeck - Kiel).


Luftverkehr

46 Mit der Inbetriebnahme eines Großflughafens im Raume nördlich Hamburgs besteht für Schleswig-Holstein ein Anschluss an das überregionale und internationale Luftverkehrsnetz.

Durch die Verwirklichung des Fernstraßen-Minimalprogramms liegt kein Entwicklungsschwerpunkt erster Ordnung mehr als 60 Autominuten von einem Flughafen entfernt. Diese Verkehrsbedienung kann dann als ausreichend angesehen werden.

Insbesondere bei der genauen Festlegung des Standortes ist dafür Sorge zu tragen, dass Schädigungen und Belästigungen der Bevölkerung so weit es geht vermieden werden.

Schul- und Bildungspolitik

Nach 20 Jahren CDU-Regierung ist Schleswig-Holstein zu einem bildungspolitisch rückständigen Land geworden.

Schleswig-Holstein

  • hat zusammen mit Rheinland-Pfalz die meisten Zwergschulen in der BRD
  • liegt mit der Abiturienten- und Studentenquote unter dem Bundesdurchschnitt
  • hat nur wenige Ganztagsschulen im Aufbau
  • hat keine Modellversuche für die schulische Berufsausbildung
  • besitzt keine Gesamtschule.

Dreigliedrigkeit verhindert Chancengleichheit

Die CDU-Regierung hält an der Dreigliedrigkeit des Schulwesens fest. Das beweisen die jüngsten Gesetzesvorlagen und Verwaltungsmaßnahmen: Die neunjährige Hauptschule, die zehnjährige Realschule und das dreizehnjährige Gymnasium sollen getrennt nebeneinander erhalten bleiben. Aus diesem Grunde bleiben Regierungsbekenntnisse zur Durchlässigkeit des Schulsystems und zur Chancengleichheit für alle Kinder leere Worte.

Ebenso stark wie unter versäumten Reformen leiden unsere Schulen unter dem Unterrichtsausfall, der einen so großen Umfang angenommen hat, dass die Bildungssubstanz ernsthaft gefährdet ist. Besonders in den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen und Sonderschulen können die Unterrichtsziele nicht mehr erreicht werden. Es fehlen seitens der Regierung energische Aktionen gegen den Lehrermangel. Die berufliche Bildung in allen Zweigen von Gewerbe, Handwerk, Handel, Industrie und öffentlicher Verwaltung richtet sich immer noch zu sehr nach den Wünschen und Interessen der Betriebe und Dienststellen. Damit ist weder eine optimale fachliche Ausbildung noch eine Erziehung zu mündigen Staatsbürgern gewährleistet. Die Berufsbildung muss deshalb langfristig als öffentliche Aufgabe in staatliche Verantwortung übernommen werden.

Das soziale Bildungsgefälle ist nach wie vor unverantwortlich groß. Das herkömmliche Bildungssystem führt nachweislich dazu, dass Arbeiterkinder in den höheren Schulen unterrepräsentiert sind.

Gesamtschule sichert die Zukunft unserer Kinder

47 Die SPD-Landesregierung entwickelt ein Schulwesen, das nach Altersstufen der Schüler gegliedert ist. Kernstück ist die integrierte Gesamtschule. Dieses Schulwesen gliedert sich in

Elementarstufe Alter 3- 4 Jahre
Primarstufe Alter 5- 9 Jahre
Sekundarstufe I Alter 10-15 Jahre
Sekundarstufe II Alter 16-18 Jahre oder 16-17 Jahre

Die Kindergartenstufe für die 3- und 4iährigen soll als Elementarbereich in das Bildungssystem einbezogen und ausgestaltet werden. Alle Kinder dieses Alters, deren Eltern es wünschen, sollen eine Einrichtung im Elementarbereich kostenlos besuchen können. Solange nicht allen Kindern ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, werden Kinder aus sozial schwächeren Schichten bevorzugt.

Die SPD-Landesregierung wird den Ausbau des Kindergartenwesens vorantreiben:

Sie strebt bei den Investitionskosten eine gleiche Regelung an wie beim Schulbau; das Land übernimmt 50% der Fachpersonalkosten. Es werden die gesetzlichen Grund-lagen geschaffen, um die Gemeinden in die Lage zu versetzen, mehr öffentliche Kindergärten zu errichten.

Die 5jährigen besuchen obligatorisch die Vorschulklasse. Wir stellen den wirtschaftlich-egoistischen Motiven und Zielvorstellungen der ausgleichenden Vorschulerziehung die Forderung nach entwickelnder Erziehung gegenüber. Zu diesem Zweck muss das Leistungsprinzip aufgehoben werden. Nur ein kinderfreundliches und lernoffenes Klima und eine zum Lernen herausfordernde Umwelt gewährleisten den Erfolg dieser Forderung.

Der Unterricht der Primarstufe der integrierten Gesamtschule baut auf den in der Vorschule erworbenen Fähigkeiten der Kinder auf. Es wird ein gefächerter Unterricht mit innerer, flexibler Differenzierung vorgesehen, dessen Lehrinhalte heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.

Die Sekundarstufe I der integrierten Gesamtschule führt zum Abitur I. Ein reiches Angebot von Differenzierungsmaßnahmen mit vielfältigen Förderungsmöglichkeiten ist vorzusehen.

Die Sekundarstufe II der integrierten Gesamtschule wird als Gesamtoberstufe durchgeführt. Sie integriert allgemeine und berufsbezogene Ausbildungsgänge und führt zu Berufsabschlüssen und Studienberechtigungen. Ein offenes Kurssystem von Pflicht-, Wahl- und Neigungskursen gibt jedem Schüler die Möglichkeit, den ihm gemäßen Bildungsweg zu finden.

Für lernbehinderte und verhaltensgestörte Kinder werden keine separaten Sonderschulen eingerichtet. Besonders gestörte Kinder werden soweit wie möglich in die normalen Schulstufen integriert und ihrer Bildungssituation entsprechend gefördert.

Auf allen Schulstufen werden Stütz- und Fördermaßnahmen eingerichtet.

Um der sozialen Benachteiligung entgegenzuwirken, wird das Bildungswesen als Ganztagsschule ausgebaut.

Ein Lehrplanforschungsinstitut an den Hochschulen entwickelt neue Curricula für alle Schulstufen.

Daneben werden Schulpsychologen sowie Bildungs- und Erziehungsberater die Arbeit der Schule und der Eltern unterstützen.

Auf der Grundlage dieser Schulgliederung und auf der Grundlage der Siedlungsstruktur werden die Standorte für die Schulstufen festgelegt. Schulen der Sekundarstufe I haben einen Einzugsbereich von 15000 Einwohnern, Schulen der Sekundarstufe II von 50000 bis 100 000 Einwohnern.

Die Gesamtschule kann nicht nur als reines Organisationsmodell gefordert werden. Erst emanzipatorische Lernziele als Kernstück einer Schulreform ermöglichen eine chancengleiche Bildung.

Um örtlicher Benachteiligung entgegenzuwirken, werden Schüler zum Schulort befördert. Die Mittel werden von der öffentlichen Hand aufgebracht.


48 Ein Modell der Mitbestimmung von Lehrern, Eltern und Schülern wird entwickelt.

  1. Zur inneren Schulreform gehört auch die Umwandlung heutiger Mitverantwortungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu Formen echter Mitbestimmung.
    Deshalb ist dafür zu sorgen, dass
    • das Verbot politischer Schülergruppen aufgehoben wird
    • diese Gruppen finanziell und mit Räumen unterstützt werden
    • politische Schülergruppen die Funktionen von Fraktionen erhalten
    • alternativ zur SMV die Organisation in einer Schülergewerkschaft möglich sein muss.
  2. Zur Vertretung ihrer Interessen organisieren sich
    die Schüler in der Schülervertretung (SV)
    die Eltern in der Elternvertretung (EV)
    die Lehrer in der Lehrervertretung (LV).
    Diese Organe müssen in ihrer inneren Verwaltung unabhängig sein. Die Schulverwaltung muss auf allen Ebenen mit Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen zusammenarbeiten.
  3. Mit unterschiedlichen Zahlenverhältnissen (Drittel- und Halbparitäten) in abgestuften Verfahren (Wahl und Kooptation) und damit verbundener differenzierter Einwirkungsmöglichkeit werden Gremien aus Schülern, Eltern und Lehrern gebildet, die bei allen Schulangelegenheiten mitbestimmen.
  4. Die hierarchischen Strukturen in Schule und Schulverwaltung werden durch Kollegialorgane abgelöst. Die Schulleiter werden auf Zeit gewählt.

Weiterbildung

49 Schulen der Sekundarstufen I und II übernehmen zusätzlich die Funktion eines Bildungs- und Sozialzentrums:

Öffentliche Büchereien, Jugendfreizeitheime und Einrichtungen der Weiterbildung werden angegliedert.

Weiterbildung will die Emanzipation des einzelnen und gesellschaftlicher Gruppen mit dem Ziel ihrer gesellschaftlichen und politischen Mündigkeit.

Sie ist ein gleichwertiger und gleichberechtigter Teil des öffentlichen Bildungswesens.

Die Weiterbildung wird in öffentlich-rechtlichen Bildungszentren institutionalisiert. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, jeweils mindestens ein Bildungszentrum zu errichten und zu unterhalten, in dem Weiterbildung durchgeführt wird. An der Gestaltung und Durchführung der

Weiterbildung sind die gesellschaftspolitisch relevanten anerkannten Verbände zu beteiligen. Ein Team hauptamtlich tätiger pädagogischer Mitarbeiter übernimmt den Unterricht.

Auf Landesebene wird ein zentrales Institut für Weiterbildung eingerichtet.

Das von der SPD schon im Jahre 1970 eingebrachte Erwachsenenbildungsgesetz wird beschleunigt verabschiedet.

Erste Maßnahmen der SPD-Regierung

50 Erste Maßnahmen für die Senkung des Einschulungsalters auf 5 Jahre zur obligatorischen Einführung der Vorschulklassen bis 1978

Einführung der integrierten Orientierungsstufe als Schritt zur Gesamtschule

Errichtung von mindestens 10 Gesamtschulen als Ganztagsschulen

Einrichtung des 10. Schuljahres an Hauptschulen

Schaffung von Bildungseinrichtungen für geistig behinderte Kinder an den vorgesehenen bzw. zu planenden Schulzentren.

In der Sekundarstufe II: Schrittweise Einführung des Berufsgrundbildungsjahres, mindestens ein Versuch zur Integration von beruflicher und Allgemeinbildung, Errichtung weiterer überbetrieblicher Ausbildungsstätten und Unterstellung aller einschließlich der vorhandenen unter die Leitung der Schule

Abbau des Lehrermangels mit allen verfügbaren Mitteln

Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Lehrplanforschung und Übernahme von Ergebnissen in die Schulpraxis

Einsatz technischer Hilfsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Vorbereitung des Schulfernsehens

Erlass einer Prüfungsordnung für Lehrer für das Fach „Politische Bildung” und einheitliche Einführung des Faches für alle Schularten

Einsatz von Schulpsychologen und Bildungs- und Erziehungsberatern.


51 Die SPD-Landesregierung wird noch 1971 ein Lehrerbildungsgesetz einbringen, in dem die Ausbildung zum „Stufenlehrer” für den schwerpunktmäßigen Einsatz in der Elementar- und Primarstufe, in der Sekundarstufe I oder in der Sekundarstufe II geregelt wird.


52 Die SPD-Landesregierung wird bis 1972 den lücken- und mangelhaften Generalschulbauplan der jetzigen Landesregierung revidieren.

Hochschulentwicklungsplan der SPD

Versäumnisse an den Hochschulen aufholen

Schleswig-Holstein ist in seiner Hochschulentwicklung zurückgeblieben.

Die Studentenzahlen in Schleswig-Holstein liegen erheblich unter dem Bundesdurchschnitt.

Noch schlechter sieht es bei der Anzahl der Studienplätze aus. Denn Schleswig-Holstein stellt 4% der Bevölkerung der Bundesrepublik, aber nur 2,6% der‘ Studienplätze.

Auf technischem Gebiet sind unsere Studenten ausnahmslos Kostgänger anderer Bundesländer. Die Landesregierung hat keinen ernsthaften Versuch unternommen, um unter Abstimmung mit Hamburg und Niedersachsen eine norddeutsche technische Hochschule zu gründen.

Ebenso rückständig ist die Landesregierung in der Reform der Hochschulen. Nach wie vor bestehen unverbunden nebeneinander Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen.


Hochschulentwicklungsplan der SPD

53 Eine SPD-Landesregierung wird drei Gesamthochschulen errichten.

Hauptstandorte sind Kiel, Lübeck und Flensburg, wobei schwerpunktmäßig

in Kiel alle Fachbereiche der Universität unter Einbeziehung der Lehrerausbildung und die Fachbereiche Kunst und Technik
in Lübeck die Fachbereiche Medizin, Technik, Seefahrt und Musik
in Flensburg die Fachbereiche Technik, Pädagogik und Geisteswissenschaften

entwickelt werden.

Als Nebenstandorte werden für einzelne Fachbereiche u. a. Neumünster, Rendsburg, Eckernförde, Borstel weiter ausgebaut

Die Studienseminare werden in ihrer Weiterentwicklung in den Gesamthochschulbereich einbezogen.

Wir sind bereit, alle Konsequenzen aus unseren Plänen zu ziehen. Trotzdem kann auch eine SPD-Landesregierung nicht alle Probleme sofort lösen. Deshalb haben wir einen Katalog kurzfristig zu lösender Aufgaben erstellt:

Es werden wirksame Maßnahmen zum Abbau bestehender und zur Verhinderung drohender Zulassungsbeschränkungen ergriffen.

Die Lehrerausbildung an Universität und Pädagogischer Hochschule wird zusammengefasst. Die erste und zweite Phase der Lehrerausbildung sind miteinander zu verzahnen.

Die Planung von Kurz- und Langstudiengängen wird für die wichtigsten Fachbereiche begonnen.

Die Muthesius-Werkkunstschule in Kiel, Teile der Wirtschaftsakademie in Kiel und die Fachhochschule für Landwirtschaft in Rendsburg werden vom Land als Fachhochschulen übernommen und in den Gesamthochschulbereich eingegliedert.

In Lübeck werden vorklinische Semester eingerichtet.

Der Hochschulausbau wird in Zusammenarbeit mit Hamburg, Niedersachsen und Bremen abgestimmt. Es werden Verhandlungen über die Errichtung einer gemeinsamen Gesamthochschule insbesondere für den Fachbereich Technik aufgenommen.

Die SPD-Landesregierung wird 1971 ein Hochschulgesetz mit folgenden Regelungen vorlegen: Präsidiale Spitze, Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen in den Kollegialorganen in allen Angelegenheiten, einheitliche Personalstruktur für alle Gesamthochschulen (Studenten, Graduierte, Assistenzprofessoren, Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter).

Die SPD-Landesregierung wird möglichst bald einen Landeshochschulentwicklungsplan vorlegen, der die Entwicklung der Studentenzahlen, die Baumaßnahmen und ihre Finanzierung sowie die Entwicklung der Hochschullehrerzahl aufweist.

Jugend und Sport

Maßnahmen für die Jugend

54 Wir Sozialdemokraten sehen in dem Aufruhr der Jugend den positiven Versuch, gegen wiederentstehende restaurative Tendenzen in unserem Lande Front zumachen.

Im Einzelnen unterstützen wir:

  • den internationalen Jugendaustausch, die Schaffung eines europäischen Jugendwerkes
  • einen Landesjugendplan, der zusätzlich über eine Stiftung finanziert wird
  • ein ständiges Jugendforum als Begegnungsstätte für Politiker und Jugendverbände
  • die Einstellung von Bildungsreferenten bei den Verbänden und bei den Bildungszentren
  • die Einführung des voll bezahlten Jugendgruppenleiterurlaubs
  • nach zeitgemäßen Erkenntnissen ausgestattete Freizeit- und Jugendheime
  • die Erstellung von Modellen für Freizeiteinrichtungen nach jeweils neuesten fachlichen Erkenntnissen. Jugendzeltplätze müssen mit Hilfe des Landes in ausreichender Zahl erstellt werden
  • das Jugendferienwerk, das sofort wieder finanziell in mindestens der alten Höhe von 500 000 DM auszustatten ist.

Förderung des Sports

55 Wir Sozialdemokraten reden nicht nur von der Bedeutung des Sports für den einzelnen und die Gesellschaft, wir werden auch handeln:

Bildung einer ständigen Schleswig-Holsteinischen Sportkonferenz, die vor allem für folgende Bereiche Empfehlungen geben soll:

  • Förderung des Breitensports
  • Förderung des Leistungs- und Spitzensports
  • Entwicklung von Grundlagen für den Breiten- und Leistungssport r
  • Erarbeitung von Grundsätzen für Organisations- und Verwaltungsfragen im Bereich des Sports.

In einem Sportstättengesetz werden die Erfahrungen des Goldenen Plans berücksichtigt und folgende Ziele gesichert:

  • Planung, Bau und Unterhaltung der Anlagen für Schulen und Vereine
  • keine zweckentfremdete Benutzung der bestehenden Anlagen
  • für Anlagen, die aus übergeordneten Gründen beansprucht werden, ist rechtzeitig Ersatz zu beschaffen.

Bau und Unterhaltung der Anlagen sollen wesentliche Bestandteile der Raumplanung sein.

Regionale Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen sind mit Bildungseinrichtungen zu verbinden.

Voraussetzung für alle Anlagen sind gründliche Bedarfsermittlung und günstige Standortbestimmung.

Eine sozialdemokratische Landesregierung wird dem Schleswig-Holsteinischen Landtag alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage des Sports in Schleswig-Holstein geben.

An den allgemein- und berufsbildenden Schulen werden in der Woche mindestens 3 Sportstunden erteilt.

Alle Sportlehrkräfte erteilen mindestens 8 Stunden Sport pro Woche.

Talentsuche in den Schulen.

Mehr hauptamtliche Vereinsturnlehrer und nebenamtliche Übungsleiter, die u. a. Talentförderung durchführen.

Sportlehrerausbildung an einem schnell zu schaffenden sportwissenschaftlichen Institut der Universität Kiel.

Ausbildung von Diplomsportlehrern und Fachlehrern für Sport.

Übersichtliche Verwaltung des Sports in den Ministerien unter einer Gesamtabteilung.

Soziales und Gesundheit

Zeitgemäße Sozialpolitik ist als wesentlicher Teil der Gesamtpolitik wertendes politisches Handeln zum Wohle der Bürger unseres Landes. Aus der Verantwortung für das ungeteilte Schicksal unserer Landsleute wird die SPD einen „Sozialplan für Schleswig-Holstein” zur Grundlage ihrer Arbeit machen, der mit allen verantwortlichen Kräften des Landes, den Kreisen und Gemeinden, insbesondere aber auch den freien Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialpolitisch relevanten Vereinigungen abgestimmt ist.

Ziel aller Bemühungen ist, dass ausreichende Daseinsvorsorge und notwendige Lebenshilfen in erforderlichem Maße denen gewährt werden, die in ihrer Lebenssituation auf die Mitverantwortung der Gesellschaft angewiesen sind. Darum muss das Land verbindliche Verpflichtungen im Rahmen des Sozialplanes eingehen, die zur Finanzierung von wichtigen Maßnahmen und Einrichtungen der Jugend-, Sozial- und Familienhilfen unerlässlich sind.

Zu den wesentlichen Bestandteilen einer modernen Sozialplanung gehören:

  • Einrichtungen zur umfassenden Beratung der Bevölkerung
  • Erholungsmaßnahmen für Kinder und Erwachsene
  • Eingliederungsmaßnahmen für alle Behinderten
  • Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit
  • Vermeidung von Heimunterbringung aus Erziehungsgründen
  • offene Alteneinrichtungen
  • Altenwohnungen, Wohnheime, Altenheime und Pflegeheime für alte Menschen
  • sozialpsychiatrische Dienste

Bestandteile einer modernen Sozialplanung

Einrichtungen zur umfassenden Beratung

56 Neben der Beratungsfunktion aller sozialen Dienste nach bestehenden Gesetzen ist eine umfassende Informations- und Beratungstätigkeit für die sich ständig komplizierende Daseinsgestaltung in unserer Gesellschaft notwendig. Beispielhaft sei auf Erziehungs-, Freizeit-, Sexual-, Ehe- und Familienfragen, auf die Beratung in Schul- und Berufsangelegenheiten verwiesen. Geistig-, Seelisch- oder Körperbehinderte können nur mit Verständnis und Hilfe der Gesellschaft den Lebensraum erhalten, der dem Individuum in Wahrung der Menschenwürde zuzumessen ist.


57 Die SPD fördert die Einrichtung leistungsfähiger Beratungsdienste, deren Personalkosten (Ärzte, Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Therapeuten) zu 50% vom Lande zu tragen sind. Landesrichtlinien müssen eine ausreichende Qualifizierung der Beratungsdienste sicherstellen.


58 Neben der stationären Behandlung psychisch Erkrankter wird die SPD stärkeres Gewicht auf die Schaffung von begleitenden Übergangshilfen legen. Bei der Einrichtung sogenannter psychiatrischer Dienste, die die Aufgaben haben, dem aus der stationären Behandlung Entlassene Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu geben, beteiligt sich das Land an den Personalkosten.


Erholungsmaßnahmen für Kinder und Erwachsene

59 Allen sozial oder gesundheitlich gefährdeten Kindern und Erwachsenen — insbesondere den kinderreichen Familien - muss Gelegenheit zu vorbeugender und ausreichender Erholung gegeben werden. Eine verstärkte Förderung der Familienerholung und der Ausbau geeigneter Maßnahmen in Schleswig-Holstein sind durch das Land zu gewähren. Die freien Träger sollen aufgefordert und unter- stützt werden, ihr Angebot an Erholungsmöglichkeiten zu erweitern.


Eingliederungshilfen für alle Behinderten

60 Durch geeignete Rehabilitationshilfen in Abstimmung mit allen gesetzlich verpflichteten Sozialleistungsträgern ist sicherzustellen, dass die Eingliederung der Hilfeempfänger zum frühestmöglichen Termin und in ausreichender Weise erfolgt. Das Land soll koordinierend tätig sein und durch finanzielle Leistungen bewirken, dass der große Bedarf an differenzierten Rehabilitationseinrichtungen im Lande schnellstens gedeckt wird. Die gesetzlich bestehende Leistungspflicht des Landes muss für alle Anspruchsberechtigten erfüllt werden. Dabei wird besonderer Wert auf die Einführung sogenannter mobiler Maßnahmen gelegt.


61 Die Sozialbetreuung für geistig Behinderte erstreckt sich auch auf die Lebensperiode ihrer schulischen Erfassung und Unterrichtung.


Vermeidung und Beseitigung von Obdachlosigkeit

62 Die SPD wird in enger Zusammenarbeit mit den Kreisen und Gemeinden die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um Massenunterkünfte für Obdachlose zu beseitigen und künftig entbehrlich zu machen.

Das Land wird Modelle entwickeln, die den örtlichen Sozialhilfeträgern Handhaben für die Aufstellung „von Gesamtplänen zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen bieten und die Vermeidung der Obdachlosigkeit erleichtern. Soweit Obdachlosigkeit nicht zu verhindern ist, muss die Unterbringung menschenwürdig und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen minderjähriger Familienangehöriger erfolgen.


Vermeidung von Heimunterbringung aus Erziehungsgründen

63 Es ist an der Zeit, eine Konzeption für differenzierte öffentliche Erziehungshilfen im Lande Schleswig-Holstein zu entwickeln, die sich Erfahrungen und Erkenntnisse in Praxis und Wissenschaft zu Eigen macht. Mammut-Fürsorgeerziehungsheime, wie sie in Schleswig-Holstein bestehen, sind kein taugliches Mittel, erziehungsbedürftigen jungen Menschen ausreichend Hilfe zu gewähren.

Die SPD wird die freiwillige Erziehungshilfe und die Fürsorgeerziehung zeitgemäß gestalten. Sie wird Modelle entwickeln, die geeignet sind, die Heimunterbringung weitgehend überflüssig zu machen.


Offene Alteneinrichtungen

64 Der Isolierung und Vereinsamung alter Menschen, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung noch wächst, muss durch ein gut ausgebautes System offener Alteneinrichtungen begegnet werden. Die SPD wird die Förderung aller Träger verstärken, die durch die Schaffung von Begegnungsstätten für alte Menschen (Altentagesstätten, Altenklubs usw.) und durch geeignete Veranstaltungen der Vereinsamung älterer Mitbürger entgegenwirken. Einrichtungen und Maßnahmen der Altenerholung sind wesentlich auszubauen.


Altenwohnungen, Wohnheime, Altenheime und Pflegeheime für alte Menschen

65 Dem natürlichen Bedürfnis alter Menschen, die Selbständigkeit in der eigenen Versorgung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, ist durch den Bau von Altenwohnungen Rechnung zu tragen. Durch die zusätzliche Landesförderung soll erreicht werden, dass die alten Menschen integrierter Bestandteil der Wohngemeinschaft bleiben. Zu diesem Zweck werden u. a. im sozialen Wohnungsbau und bei Sanierungsvorhaben Altenwohnungen bereitgestellt. Richtlinien des Landes müssen gewährleisten, dass die Wohnungen in Anlage und Ausstattung altersgerecht sind.

Soweit erforderlich, sollen Wohnheime für alte Menschen eine konzentrierte Unterbringung anbieten, wobei im Vordergrund zu stehen hat, dass bei Aufrechterhaltung der individuellen Selbständigkeit die Betreuung durch geeignetes Fachpersonal bereits unerlässlich ist.


66 Altenheime, Pflegeabteilungen und Pflegeheime für alte Menschen sind nach modernen Gesichtspunkten und verbindlichen Richtlinien des Landes für Mindestansprüche in solchen Einrichtungen verstärkt auszubauen. Durch zweckentsprechende Kombinationen der Alten-Einrichtungen ist anzustreben, dass eine kontinuierliche Betreuung erfolgen kann und Verlegungen über unangemessene Entfernungen vermieden werden. Die alten Menschen sollen an ihrem Lebensabend davor bewahrt werden, sich wiederholt in neuen Umgebungen einleben zu müssen.


67 Im Jahre 1980 wird der Anteil der über 65jährigen Menschen in Schleswig-Holstein auf 14,6% der Einwohner angestiegen sein; das sind über 400000 Personen. Die Fachwelt geht davon aus, dass bis zu 6,5% der über 65jährigen Menschen auf die Unterbringung in Heimen angewiesen sein werden. Selbst wenn für Schleswig-Holstein angesichts der strukturellen Lage des Landes nur eine Heimplatzquote von 5°/o angenommen wird, sind mindestens 20 000 Plätze erforderlich. Gegenüber dem heutigen Bestand besteht ein ungedeckter Bedarf von rd. 5000 P ätzen.

Die SPD ist sich der Verantwortung für die ausreichende Versorgung unserer alten Mitbürger bewusst und sieht darum vor, den Trägern von Alteneinrichtungen Investitionszuschüsse in Höhe von 30% zu gewähren.


68 Es besteht ein zum Teil katastrophaler Bedarf an ausgebildetem Pflegepersonal. Das Land hat bisher nichts getan, um eine spürbare Verbesserung der Situation zu erreichen. Die SPD wird im Rahmen ihres Sozialplanes und in enger Zusammenarbeit mit den Kreisen, Gemeinden und den freien Wohlfahrtsverbänden Ausbildungsstätten in genügender Zahl einrichten und fördern. Die SPD wird versuchen, zusätzliches Pflegepersonal zu gewinnen. Dabei soll besonderer Wert darauf gelegt werden, Frauen in der sogenannten dritten Lebensphase für diese Aufgaben anzuwerben.

Ärztliche Versorgung

69 Zurzeit sind in Schleswig-Holstein fast 2% aller allgemeinen ärztlichen Praxen unbesetzt, vor allem in ländlichen Gebieten und am Stadtrand. Das Durchschnittsalter der Ärzte auf dem Lande beträgt über 59 Jahre. Zur Besserstellung der medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein gehört neben dem Streben nach einer größeren Anzahl von Ärzten kurzfristig:

  • Schaffung mobiler Ambulatorien
  • Förderung von Gruppen- oder Gemeinschaftspraxen mit gemeinsamen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen, die die gegenseitigen Vertretungen für Fortbildung, Urlaub und organisierten Nachtdienst ermöglichen
  • Schaffung gesetzlicher Möglichkeiten gegen das Einschränken und Schließen von Kassenpraxen zugunsten von Privatpraxen über die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund (die gesellschaftlichen Investitionen für die gehabte Ausbildung als Arzt sind verpflichtend)
  • Organisation der Urlaubs- und Fortbildungsvertretungen für die noch einzeln tätigen Ärzte
  • Einrichtung einer zentralen Organisation der Nachtärzte für akute Hausbesuche und Unfälle
  • Förderung der Weiterbildung des praktischen Arztes zum „Arzt für Allgemeinmedizin” durch die Schaffung eines entsprechenden Lehrauftrages
  • Verpflichtung aller Ärzte zur ständigen Fortbildung.
  • Langfristig muss ein staatliches Gesundheitssystem angestrebt werden.


Zahnärztliche Versorgung

70 Die Zahl der Zahnärzte geht in Schleswig-Holstein zurück. Diese Situation wird nicht durch einen Mangel an Studienbewerbern, sondern durch die unzureichende Zahl an Ausbildungsplätzen bestimmt.

Die bisherige Landesregierung schafft die vom Bund erwarteten neuen Studienplätze nicht.

An der Universität Kiel und der Medizinischen Akademie Lübeck müssen 450 neue Ausbildungsplätze geschaffen wer en.


Öffentliches Gesundheitswesen

71 Das öffentliche Gesundheitswesen ist in Schleswig-Holstein durch einen Mangel an Ärzten gefährdet. Wie durch die SPD gefordert, ist die materiell unbefriedigende Situation zu verbessern. Ferner muss an der Universität Kiel ein Lehrstuhl für "öffentliches Gesundheitswesen und Sozialmedizin" errichtet werden, um beim ärztlichen Nachwuchs das Interesse am öffentlichen Gesundheitswesen zu wecken und Kenntnisse über die Bedeutung und die Arbeitsweise zu vermitteln.


Suchtstoffgefährdete

72 Auch die Behandlung der zunehmenden Zahl von Medikamenten- und Alkoholabhängigen ist in Schleswig-Holstein unterentwickelt. Erforderlich sind Entwöhnungskliniken, wo die Behandlung heimatnah - unter Einbeziehung der Familie - erfolgen kann. Erste Ansätze ergaben sich durch SPD-Initiativen im Jahre 1970. Es wurden Voraussetzungen für eine moderne Behandlung geschaffen, jedoch durch Nachlässigkeiten der Landesregierung nicht genutzt.

Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

73 Auch in der Krankenhausversorgung ist in Schleswig-Holstein auf die Herstellung befriedigender Verhältnisse hinzuwirken, die den Lebensbedingungen der anderen Bundesländer entsprechen. Schleswig-Holstein bietet von allen Bundesländern seiner Bevölkerung die zahlenmäßig geringste Versorgung in Krankenhäusern.

Die SPD geht bei ihrer Krankenhausplanung von folgenden Grundsätzen aus:

  1. Jeder Bürger hat Anspruch auf eine optimale Krankenhausversorgung in vertretbarer Entfernung zu seinem Wohnort.
  2. Personelle und technische Mindestanforderungen müssen für jedes Krankenhaus nach dem heutigen Stande der modernen Medizin verbindlich festgelegt werden.
  3. Es muss festgelegt sein, dass jedes Krankenhaus nach einem aufzustellenden Plan in die Lage versetzt wird, dem zu erwartenden, jedoch im Einzelnen noch nicht vorhersehbaren wissenschaftlichen und technischen Fortschritt auch in Zukunft zu entsprechen.
  4. Technisierung, Spezialisierung und Kooperation sind die entscheidenden Elemente der zukünftigen Krankenhäuser. Steigende Kosten verbieten Überkapazitäten und Überschneidungen.
  5. Durch flankierende Maßnahmen, wie geriatrische Abteilungen, geriatrische Kliniken, Tag- und Nachtkliniken für psychisch Kranke und Rehabilitationszentren sind die Hochleistungskrankenhäuser zu entlasten. Ein Ergänzungsplan zur Krankenhausplanung für Schleswig-Holstein ist zu erstellen.


74 Für die Berechnung des zukünftigen Bedarfs wird die voraussichtliche Bevölkerung Im Jahre 1980, deren Altersgliederung und Krankenhausbeanspruchung zugrunde gelegt.

Die Verweildauer im Jahre 1980 wird

  • in Akutkrankenhäusern mit 14 Tagen
  • in Sonderkrankenhäusern mit 43 Tagen und
  • in psychiatrischen Krankenhäusern mit 290 Tagen
    angenommen.

Der Auslastungsgrad wird

  • für Akutkrankenhäuser mit zumindest 80%
  • für Sonderkrankenhäuser mit 78% und
  • für psychiatrische Krankenhäuser mit 94%
    veranschlagt.

Bei der Berechnung des Ersatzbedarfs wird von einer durchschnittlichen Nutzungszeit der Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen von 40 Jahren, d. h. von einer jährlichen Abschreibungsquote von 2,5%, ausgegangen.

Krankenhäuser für Akutkranke mit weniger als 200 Betten sind nur in Sonderfällen und bei Privatkrankenhäusern beizubehalten; sie sollen sich zudem möglichst in Entwicklungsschwerpunkten befinden.

Daraus ergibt sich, dass zur Deckung des Bedarfs bis 1980 rund

  • 12 000 Krankenhausbetten neu zu schaffen bzw. zu ersetzen sind,
    davon rund
    • 7 050 in Akutkrankenhäusern
    • 1 100 in Sonderkrankenhäusern und
    • 3 850 in psychiatrisch-neurologischen Krankenhäusern.

In flankierenden Einrichtungen sind zusätzlich 250 Betten zu erstellen, falls die 1 460 Betten in aufzugebenden Krankenhäusern zu diesem Zweck genutzt werden können.


75 Ob dieses System von Hochleistungskrankenhäusern und flankierenden Behandlungseinrichtungen tatsächlich für die Bürger die gewünschte qualifizierte Versorgung bietet, hängt weitgehend von der inneren Struktur der Krankenhäuser ab.

Eine sozialdemokratische Landesregierung wird folgende Maßnahmen zur Realisierung des klassenlosen Krankenhauses ergreifen:

  1. Die Berufung eines Planungsrates, der die Errichtung neuer Krankenhäuser sowie die Möglichkeit der Umwandlung bestehender öffentlicher Krankenhäuser in klassenlose Krankenhäuser zu untersuchen hat.
  2. Nach Vorlage des Berichtes durch den Planungsrat ist mindestens ein Modellfall des klassenlosen Krankenhauses, wenn möglich als Neubau, nach den Richtlinien der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Krankenhausträger zu errichten.
  3. Alle öffentlichen Krankenhaus-Neu- und -Erweiterungsbauten sind in Zukunft unter kritischer Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrung als klassenlose Krankenhäuser zu konzipieren. Die bestehenden Krankenhäuser, die im Bedarfsplan des Landes anerkannt sind und Landesmittel erhalten, werden auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet, ihre Struktur den Erfordernissen des klassenlosen Krankenhauses anzupassen.
  4. Das klassenlose Krankenhaus ist aus therapeutischen, personal- und raumökonomischen Gründen in -Akut- und Pflegestationen zu gliedern. Diese Struktur ermöglicht außerdem eine gerechte Kostenberechnung und entlastet die Krankenkassen finanziell.
  5. Im klassenlosen Krankenhaus werden für jeden Patienten die sogenannten tatsächlichen Kosten für ärztliche und sächliche Leistungen in Rechnung gestellt. Der bisherige pauschale Pflegesatz für Kassenpatienten, durch den nicht nur Unterbringung und Verpflegung, sondern auch alle übrigen Leistungen abgegolten werden, ist abzuschaffen. Die zukünftige Kostenberechnung ist nicht nur gerechter, sondern wird sich so auswirken, dass kein Krankenhaus mehr daran interessiert sein kann, die Patienten länger als notwendig im Krankenhaus festzuhalten.


Eine sozialdemokratische Landesregierung in Schleswig-Holstein wird das von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung befürwortete klassenlose Krankenhaus als Forderung sozialer Gerechtigkeit nach folgenden Grundsätzen verwirklichen:

  1. Alle Patienten, gleichgültig ob Selbstzahler oder Kassenpatienten, haben das Recht auf gleiche Behandlung und Pflege bei gleicher Kostenberechnung. Aufnahme sowie Art und Umfang ihrer Versorgung im Krankenhaus haben sich ausschließlich nach Schwere und Art der Erkrankung und nicht nach der wirtschaftlichen und sozialen Stellung zu richten.
  2. Das klassenlose Krankenhaus kennt keine unterschiedlichen Pflegeklassen und keine Privatstationen. Die Patienten werden nach therapeutischen Gesichtspunkten auf die Krankenzimmer gelegt. Die Zimmer mit den wenigsten Betten sind Schwerkranken vorbehalten.
  3. Der Gleichheitsgrundsatz des klassenlosen Krankenhauses gilt nicht nur für Behandlung und Pflege, sondern auch für alle übrigen Leistungen des Krankenhauses.
  4. Alle Patienten erhalten grundsätzlich die gleiche Verpflegung, soweit nicht Diätkost verordnet wird. Wenn es Wahlmöglichkeiten in der Verpflegung gibt, müssen diese allen Patienten geboten werden.
  5. Die Besuchszeiten sind grundsätzlich für alle Patienten gleich. Wenn eine gleitende Besuchszeit eingeführt wird, darf diese den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzen.
  6. Ein Liquidationsrecht für Ärzte gibt es im klassenlosen Krankenhaus nicht. Auch das Abhalten von Privatsprechstunden ist in den Räumen des Krankenhauses nicht gestattet. Der Krankenhausarzt muss mindestens soviel wie in anderen Berufen im öffentlichen Dienst mit gleichwertiger Ausbildung verdienen. Die ärztlichen Teamleiter erhalten genauso wie die Teamleiter der übrigen Beschäftigungsgruppen des Krankenhauspersonals Funktionszulagen.


Die Voraussetzung für ein funktionierendes klassenloses Krankenhaus sind ein kollegiales Leistungsgremium sowie die Institutionalisierung der Mitbestimmung in allen Bereichen des Krankenhauses.

  1. Die Leitung des Krankenhauses erfolgt durch ein Gremium, das aus den gewählten Vertretern aller Beschäftigungsgruppen besteht. Der Krankenhausträger kann einige Vertreter seines Vertrauens zu beratenden Mitgliedern der Krankenhausleitung bestellen.
  2. Die Teamleiter aller Abteilungen des Krankenhauses werden nach Ausschreibung der Stellen von den Beschäftigungsgruppen, denen der Teamleiter angehört, durch Wahl vorgeschlagen. Die Vorgeschlagenen sollen von den Krankenhausträgern ernannt werden.
  3. Alle Beschäftigungsgruppen bilden Kollegien, denen alle in einer Gruppe Beschäftigten mit gleichen Korporationsrechten angehören.


76 Beim Ausbau der Krankenhäuser ist u.a. auf folgende Gesichtspunkte zu achten:

  • gleicher Standard für alle Krankenzimmer
  • Ausstattung aller Krankenzimmer als Appartement, d. h. mit Toilette und Waschgelegenheit
  • Einrichtung von Kindertagesstätten im Hinblick auf verheiratete Pflegekräfte
  • Personalwohnungen sind vom Krankenhaus getrennt und in familiengerechter Form zu erstellen.

Das Ergebnis dieser Krankenhausplanung für Schleswig-Holstein muss ein bedarfsgerecht gegliedertes hochleistungsfähiges System von Krankenhäusern und flankierenden Behandlungseinrichtungen sein.

Eine SPD-Landesregierung wird in die Planung die Fragen der inneren Strukturen und die Förderung von entsprechenden Modellvorhaben einbeziehen.


Kinderkrankenhäuser

77 Die SPD setzt sich für die Einrichtung solcher Kinderkrankenhäuser ein, in denen gewährleistet ist, dass zumindest ein Elternteil bei langfristigen Erkrankungen des Kindes sowohl am Tage als auch in der Nacht bei seinem Kind sein kann.


Versorgung psychisch Kranker

78 Der Anteil wegen seelischer und geistiger Störungen behandlungsbedürftiger Bürger beträgt etwa 12%. Gegenwärtig kann davon nur ein Bruchteil ärztlich behandelt werden. Die Behandlungsmöglichkeiten in psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern, psychiatrischen Krankenheimen und Tag- und Nachtkliniken sind zu fördern.

Umweltschutz

79 Die industrialisierte Welt wird in wenigen Jahren vor dem ökologischen Bankrott stehen, wenn nicht gewaltige Anstrengungen unternommen werden.

Drei grundlegende Dinge sind notwendig:

  1. Umweltschutz und -planung sollten vorrangiger behandelt werden.
  2. Bundesgesetzliche Grundlagen zum Umweltschutz müssen erstellt werden. Eine konkurrierende Gesetzgebung für Wasserhaushalt, Naturschutz, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung ist einzuführen.
  3. Umweltschutz und Umweltplanung sind auch ein Problem europäischer Innenpolitik. Daher sind europäische Organisationen mit dem Ziel internationaler Zusammenarbeit einzurichten.


80 Darüber hinaus sind folgende massive administrative und gesetzgeberische Maßnahmen dringend erforderlich:

  1. Die bestehenden Gesetze zum Schutze der stehenden und fließenden Gewässer werden mit aller Schärfe angewandt. Die zuständigen Dienststellen sind entsprechend anzuweisen. Übertretungen werden öffentlich bekanntgegeben. Die regelmäßige Untersuchung aller Gewässer und die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse sind gesetzlich zu verankern.
  2. Die Arbeit in der Konvention der Ostseeanrainer ist wesentlich zu intensivieren. Es muss versucht werden, zu einer internationalen Gesetzgebung zu kommen. Eine ähnliche Konvention ist für die Nordsee anzustreben.
  3. Schäden, die nicht mehr zu reparieren sind, können nur zu bald auftreten. Daher sind schon jetzt vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Ein Bundesgesetz mit allgemeinen Normen muss erstellt und seine Einhaltung Überwacht werden.
  4. Um alle mit dem Umweltschutz zusammenhängenden Fragen unabhängig von der Tagespolitik untersuchen und die Ergebnisse publizieren zu können, ist von Bund und Ländern gemeinsam eine Stiftung ‚Umweltschutz zu errichten. Eine Zeitschrift zu diesem Thema wird regelmäßig publiziert, in der in allgemeinverständlicher Form Forschungsergebnisse dargestellt und Meldungen gebracht werden, die sich mit aktuellen Verstößen gegen den Umweltschutz befassen.
  5. Um der Forderung nach Umweltschutz politisch mehr Nachdruck zu verleihen, ist zu fordern:
    1. Auf allen parlamentarischen Ebenen werden ständige Parlamentsausschüsse für Umweltfragen eingerichtet.
    2. In den Innenministerien werden besondere Referate für Fragen des Umweltschutzes aufgebaut.
    3. In den Kommunen sind Beauftragte für den Umweltschutz zu ernennen, die für die Einhaltung und Überwachung der bestehenden Bestimmungen zuständig sind.
  6. Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete müssen erweitert werden. Jedem ist der Zugang zu Seen und Wäldern zu eröffnen, soweit nicht andere öffentliche Belange (Naturschutz, Trinkwasserschutz) dem entgegenstehen.
  7. Die Institutionen der Landschaftspflege werden finanziell und gesetzlich gefördert.
  8. Bei allen Planungsvorhaben sind Fachleute zu Umweltfragen hinzuzuziehen.


Zu Fragen des Umweltschutzes ist eine Materialsammlung der SPD erschienen.