P4: Landessatzung und anderes (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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# Bei der Wahl des SPD-Bundesvorsitzenden und des SPD - Landesvorsitzenden soll die Vorschlagsliste für den jeweiligen Wahlparteitag nach einer Mitgliederbefragung – per Post oder Internet - aufgestellt werden. | # Bei der Wahl des SPD-Bundesvorsitzenden und des SPD - Landesvorsitzenden soll die Vorschlagsliste für den jeweiligen Wahlparteitag nach einer Mitgliederbefragung – per Post oder Internet - aufgestellt werden. | ||
# Der Landesvorstand wird aufgefordert bei künftigen Wahlen vorher eine eindeutige Koalitionsaussage zu machen. | # Der Landesvorstand wird aufgefordert bei künftigen Wahlen vorher eine eindeutige Koalitionsaussage zu machen. | ||
Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:23 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: P4 |
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen und Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus (Senioren)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Die Landessatzung der SPD Schleswig-Holstein soll so geändert werden, dass der Landesvorsitz und der Vorsitz in der SPD Landtagsfraktion nicht in Personalunion ausgeübt werden können.
- Bei der Wahl des SPD-Bundesvorsitzenden und des SPD - Landesvorsitzenden soll die Vorschlagsliste für den jeweiligen Wahlparteitag nach einer Mitgliederbefragung – per Post oder Internet - aufgestellt werden.
- Der Landesvorstand wird aufgefordert bei künftigen Wahlen vorher eine eindeutige Koalitionsaussage zu machen.