W13: Genehmigung durch das EU-Parlament (2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung werden aufgefordert, dahingehend zu beschließen und bewirken, dass Abkommen, die die EU mit Drittstaaten schließt, grundsätzlich der Genehmigung durch das EU-Parlament bedürfen, bevor sie in Kraft treten. | |||
Zudem sind Abkommen, die die Zuständigkeit EuGH und anderer europäischer Gerichte ausschließen, hinfällig. Dieses gilt auch für das DIP-Abkommen, das zur Zeit verhandelt wird. |
Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 15:49 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014 |
Bezeichnung: W13 |
Antragsteller: Ortsverein Norderstedt
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung werden aufgefordert, dahingehend zu beschließen und bewirken, dass Abkommen, die die EU mit Drittstaaten schließt, grundsätzlich der Genehmigung durch das EU-Parlament bedürfen, bevor sie in Kraft treten.
Zudem sind Abkommen, die die Zuständigkeit EuGH und anderer europäischer Gerichte ausschließen, hinfällig. Dieses gilt auch für das DIP-Abkommen, das zur Zeit verhandelt wird.