W1: Freihandel mit Augenmaß - Verhandlungen über TTIP aussetzen (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Besonders umstritten sind die geplanten Regelungen zu Investitionsschutz. Dabei ist beabsichtigt, ein Verfahren zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten (ISDS)
Besonders umstritten sind die geplanten Regelungen zu Investitionsschutz. Dabei ist beabsichtigt, ein Verfahren zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten (ISDS)
zu installieren, mit einem dreiköpfigen Schiedsgericht, das an den nationalen Justizsystemen vorbei, über gewaltige Entschädigungssummen entscheiden kann, wenn z.B. ein Investor seine Profite durch nationale Gesetzesänderungen geschmälert sieht. Ein Anfechtungsrecht soll nicht gegeben sein.
zu installieren, mit einem dreiköpfigen Schiedsgericht, das an den nationalen Justizsystemen vorbei, über gewaltige Entschädigungssummen entscheiden kann, wenn z.B. ein Investor seine Profite durch nationale Gesetzesänderungen geschmälert sieht. Ein Anfechtungsrecht soll nicht gegeben sein.
Solche Regelungen schränken die legitimen Handlungsmöglichkeiten von Staaten ein und gefährden die Demokratie. Eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist nicht zu akzeptieren und darüber hinaus zwischen Demokratien wie der EU und den USA schlicht unnötig. Beide Wirtschaftsräume verfügen über entwickelte Rechtssysteme, die Investoren ausreichend schützen.


'''Demokratiekonformer Markt statt marktkonforme Demokratie'''
'''Demokratiekonformer Markt statt marktkonforme Demokratie'''


'''Verhandlungsauftrag für TTIP neubestimmen'''
'''Verhandlungsauftrag für TTIP neubestimmen'''

Version vom 13. Oktober 2014, 13:49 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: W1
Antragsteller: Landesverband Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Mitgliedsstaaten der EU haben der Kommission im Sommer 2013 ein Mandat erteilt, um eine transatlantische Freihandelszone (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) zu verhandeln. Das Mandat ist sehr weit gefasst und enthält u.a. Leitlinien zu: Fragen des Marktzugangs, insbesondere Warenhandel, Dienstleistungshandel, öffentliches Beschaffungswesen und Niederlassung, Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse, Regeln betreffend geistigen Eigentums, nachhaltige Entwicklung, Zoll und Handelserleichterung, Energie und Rohstoffe, kleine und mittlere Unternehmen und Kapitalverkehr und Zahlungen.

Besonders umstritten sind die geplanten Regelungen zu Investitionsschutz. Dabei ist beabsichtigt, ein Verfahren zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten (ISDS) zu installieren, mit einem dreiköpfigen Schiedsgericht, das an den nationalen Justizsystemen vorbei, über gewaltige Entschädigungssummen entscheiden kann, wenn z.B. ein Investor seine Profite durch nationale Gesetzesänderungen geschmälert sieht. Ein Anfechtungsrecht soll nicht gegeben sein.

Solche Regelungen schränken die legitimen Handlungsmöglichkeiten von Staaten ein und gefährden die Demokratie. Eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist nicht zu akzeptieren und darüber hinaus zwischen Demokratien wie der EU und den USA schlicht unnötig. Beide Wirtschaftsräume verfügen über entwickelte Rechtssysteme, die Investoren ausreichend schützen.

Demokratiekonformer Markt statt marktkonforme Demokratie

Verhandlungsauftrag für TTIP neubestimmen