A1: Arbeitsmarktpolitik der Arbeitsgemeinschaft Dithmarschen (2005)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel August 2005 |
Bezeichnung: A1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Dithmarschen
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Beschluss: Angenommen |
Hier: Kosten für die Unterkunft (KdU) bei Wohneigentum Verkauf von Immobilien, die der Alterssicherung dienen
Der Landesparteitag möge beschießen:
Landesverband, Landesvorstand und Landtagsfraktion der SPD Schleswig-Holstein werden aufgefordert, auf Kreis-, Landes- und Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Entscheidungsspielräume genutzt werden, Härtefälle besonders für ältere ALG II-Bezieher/innen zu vermeiden, die angemessene Immobilien als Altersvorsorge besitzen. Für jene Personen, die kurz vor der Rente stehen und deren selbst genutztes Wohneigentum als Alterssicherung aufgebaut wurde, aber noch nicht endgültig abgezahlt ist, soll dabei eine angemessene Fristverlängerung für die Kostenübernahme der Darlehenszinsen gewährt werden, auch wenn diese den KdU-Regelsatz geringfügig überschreiten.
Durch geeignete rechtliche Vorgaben ist sicher zu stellen, dass bei der Bestimmung der Höhe der „angemessenen Unterkunftskosten“ nach den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes (z. B. Mietspiegel) differenziert wird und dass Umzüge wegen unangemessen hoher Unterhaltskosten nur innerhalb des Wohnortes verlangt werden können.