Antrag 7: Jugendhilfeleistungen (1998)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 1998 |
Bezeichnung: Antrag 7 |
Antragsteller: Ortsverein Oldenburg
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Die Landtagsfraktion und die Landesregierung werden aufgefordert, eine bedarfsgerechte Erstattungsleistung von Jugendhilfekosten im Einvernehmen mit der kommunalen Ebene zu vereinbaren.
Eine Deckelung der Erstattungsleistungen von Jugendhilfekosten soll entfallen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechend dem Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie im Sinne des Artikels 28 Abs. 2 GG ihrer Verpflichtung und Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der örtlichen Träger der Jugendhilfe, der Kreise in Schleswig-Holstein, nachzukommen.