B9: Wahlrecht (1995)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1995 |
Bezeichnung: B9 |
Antragsteller: Kreisverband Flensburg
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für Schleswig-Holstein und die dazugehörige Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird dahingehend geändert, daß Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl ermöglicht wird, die derzeit häufig von der Wahl ausgeschlossen werden, weil sie wegen Wohnungswechsel die im Gesetz vorgesehene Frist von drei Monaten, die für das Innehaben einer Wohnung in einer Gemeinde vor einer Gemeindewahl vorgesehen ist, nicht erfüllen können.