D11: Bundesbahn (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: D11
Antragsteller: Kreisverband Flensburg


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)

(Dringlichkeitsantrag / Antragsteller: "Delegierte des Kreisverband Flensburg")


Die Bemühungen der Deutschen Bundesbahn, unter Beachtung ihrer grundsätzlichen gemeinwirtschaftlichen Aufgaben zu einer Reduzierung ihrer schnell und geradezu explosiv wachsenden Defizite zu kommen, werden anerkannt.

Grundlage jedoch für eine aufeinander abgestimmte, der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Verkehrssysteme und Verkehrsträger entsprechende Aufgabenverteilung und -zuordnung muss eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung sein.

Die Verkehrsentwicklungsplanung ist als Instrument der Verkehrspolitik zum Nutzen der Bürger (Gesamtheit) einzusetzen und muss ihren Beitrag zur Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen, einer gesünderen Umwelt und zum Abbau der großen Verkehrsgefährdungen führen.

Zusammenarbeit und Arbeitsteilung der verschiedenen Verkehrsträger müssen sichergestellt werden. Freie Wahl der Verkehrsmittel findet ihre Grenzen dort, wo Energieverschwendung betrieben wird, Umweltverschmutzung und Verkehrssystem Gefahren lebensbedrohend werden und die Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen verhindert wird.

Alle Verkehrswege und -einrichtungen (feste) (DB—Gleisanlagen und Gebäude, sofern nicht rein dem Betrieb dienend, Straßen, Wasserstraßen, Flugplätze) müssen in die gesonderte Trägerschaft des Staates fallen (Bund, Land und nach einer Finanzreform eventuell Gemeinde). Die Verkehrsträger selbst sind zuständig für den Betrieb und Kostenträger ihrer Verkehrsunternehmung (inklusive Steuern und Abgaben).

Die DB ist ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen, deren Management höchsten wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen muss und sich modernster kaufmännischer Managementmethoden bedient. Die Kosten für den Betrieb müssen grundsätzlich durch eigene Erträge gedeckt werden. Bei politischen Auflagen muss die Kostendeckung durch den Veranlasser (als Einzelsubvention) erfolgen (Bund, Länder und nach einer Finanzreform eventuell Gemeinden).

Insbesondere zur regelmäßigen Beförderung größerer Personenzahlen und Gütermengen über weite Entfernungen ist die Eisenbahn (DB) besonders geeignet. Ein dementsprechendes Schienennetz ist nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen, zu modernisieren. Jeder darüber hinaus vorhandene Schienennetzabschnitt ist dann zu erhalten, wenn unter Zugrundelegung gleicher Förderung wie auch Belastung von Schienenverkehr und Straßenverkehr der Lkw oder Bus (Schienenersatzverkehr) nicht eindeutig kostengünstiger ist.

Die Auslastung der DB-Transportkapazitäten und eine Entspannung der Engpässe und Umweltverhältnisse sind umgehend einzuleiten:

a) Die volle Abfertigungsbefugnis ist beizubehalten beziehungsweise wiederherzustellen.
b) Durch ordnungs- und steuerpolitische Maßnahmen ist der Werkfernverkehr auf die Schiene zurückzuverlagern.
c) Straßenbenutzungsgebühren für ausländische Lastzüge sind einzuführen, gleichzeitig ist eine Förderung (zusätzlich) der Frachten im Huckepackverkehr zu verwirklichen.