I05: Umsetzen der neuen EU-Richtlinie in deutsches Gesetz, Anpassen des deutschen Mindestlohn nach der europäischen Richtlinie (2023)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023 |
Bezeichnung: I05 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg und Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
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Beschluss: Angenommen |
Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag:
Die EU-Richtlinie aus September 2022 muss schnellstmöglich (spätestens in 2024) in dem "Mindestlohngesetz – MiLoG" umgesetzt / angepasst werden.