I07: Ein gutes Postgesetz für gute Beschäftigungsbedingungen und gute Postdienstleistungen (2023)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2023
Bezeichnung: I07
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Angenommen

Die SPD Schleswig-Holstein erklärt sich solidarisch mit den Postbeschäftigten und schließt sich ihren Forderungen an:

Bei der anstehenden Novellierung des Postgesetzes muss der Universaldienst abgesichert werden, der bisherige postalische Ordnungsrahmen im Gesetz verankert bleiben und der Schutz der Arbeitsbedingungen mittels der Sicherstellung von sozialen Standards (Tarife und Mitbestimmung) ausgebaut werden. Wenn es weiterhin eine werktägliche Zustellung geben soll, dann muss es auch einen finanziellen Rahmen dafür geben, um die Qualität der Zustellung zu sichern. Auch die Lizenzvorgaben sind an soziale Standards zu knüpfen. Die Überprüfung lizenzrechtlicher Vorgaben durch den Zoll muss gestärkt werden.

Um Werkverträge und Nachunternehmerketten wirksam zu verhindern, muss der Einsatz von Subunternehmen zum Transport und zur Auslieferung bei Paketdienstleistern verboten werden.

Es muss für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten eine Gewichtsbegrenzung von maximal 20 kg für Paketsendungen im Ein-Mann-Handling sowie die Kennzeichnungspflicht von „schweren Paketen“ eingeführt werden. Dies kann auch außerhalb des Postgesetzes im Rahmen von Arbeitsschutzvorgaben realisiert werden.

Die SPD Schleswig-Holstein beauftragt die SPD-Bundestagsfraktion, sich für die genannten Punkte einzusetzen.