Initiativantrag 1: Deutsches Umwelt- und Katastrophen-Hilfswerk (1991)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck/Travemünde 1991 |
Bezeichnung: Initiativantrag 1 |
Antragsteller: Willi Piecyk
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Beschluss: Angenommen |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD—geführten Länder werden gebeten, im Bundestag bzw. Bundesrat folgende Initiative zu ergreifen:
Die Bundesrepublik Deutschland richtet ein Deutsches Umwelt und Katastrophenhilfswerk ein.
Das Deutsche Umwelt- und Katastrophen-Hilfswerk wird national oder auf Wunsch anderer Staaten oder der Vereinten Nationen international zur akuten Linderung von Katastrophen und Flüchtlingsproblemen medizinische, logistische und technische Hilfe leisten.
Das Deutsche Umwelt- und Katastrophen-Hilfswerk steht Frauen und Männern gleichermaßen offen und wird umfassend ausgerüstet. Insbesondere sind technische Berufe, Umweltexperten und Berufe mit medizinischer Qualifikation zu berücksichtigen.
Im Hilfswerk ist der Zivil- und Wehrersatzdienst möglich.
Zur Gewinnung entsprechenden Personals und zur technischen Grundausstattung soll der beginnende Abrüstungs- und Truppenreduzierungsprozeß genutzt, qualifiziertes Personal aus der Bundeswehr in das Hilfswerk eingegliedert werden.
Die Errichtung des Deutschen Umwelt- und Katastrophen-Hilfswerks berührt weder eine evtl. deutsche Beteiligung an UN-Institutionen noch den deutschen Beitrag zur Entwicklung und Zusammenarbeit.
Das Hilfswerk hat bei internationalen Einsätzen keinen Kombattanten Status.
Das Deutsche Umwelt- und Katastrophen-Hilfswerk soll seine Arbeit in eine zu schaffende europäische Einrichtung einbringen und als Beitrag für eine anzustrebende UN-Katastrophenhilfs-Organisation dienen.