VI 11: Abwassergesetz (1977)
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Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977 |
Bezeichnung: VI 11 |
Antragsteller: Kreisverband Flensburg
|
Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Das vom Bundestag verabschiedete Abwassergesetz ist nicht in der Lage, einer Verunreinigung der Oberflächengewässer wirksam entgegenzutreten. Die Kosten für eine Schadeinheit sind so niedrig angesetzt, dass es für die Verursacher - Industrie und Kommunen - billiger ist, diese Summe zu bezahlen, als die notwendigen Kläranlagen zu bauen. Das von der SPD geforderte Verursacherprinzip wird dadurch in das Gegenteil verkehrt. Auch im Sinne der Arbeitsbeschaffung wäre eine Verschärfung des Gesetzes dringend erforderlich.