I4: Spenden an politische Parteien nur von natürlichen Personen (2000): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Lübeck 2000 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 18. Juli 2013, 18:59 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2000 |
Bezeichnung: I4 |
Antragsteller: Kreisverband Kiel
|
Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Spenden und Zuwendungen an politische Parteien nur von natürlichen Personen gestattet. Die Übrigen Gesetze über die Finanzierung und die Finanzen von politischen Parteien sollten erhalten bleiben, gröbere Verstöße dagegen sollten jedoch unter Strafe gestellt werden.