I4: Spenden an politische Parteien nur von natürlichen Personen (2000)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2000
Bezeichnung: I4
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Überwiesen an Bundestagsfraktion

Der Landesparteitag möge beschließen:


Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Spenden und Zuwendungen an politische Parteien nur von natürlichen Personen gestattet. Die Übrigen Gesetze über die Finanzierung und die Finanzen von politischen Parteien sollten erhalten bleiben, gröbere Verstöße dagegen sollten jedoch unter Strafe gestellt werden.