F3: Transparenzregelung bei Nebeneinkünften von Parlamentariern (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: F3
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Offenlegungspflichten über die Vergütung von Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen neu geregelt werden. Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte dadurch, dass der designierte Kanzlerkandidat der SPD Peer Steinbrück aufgrund seiner Nebentätigkeiten durch Union und FDP massiv angegriffen wurde.

Es steht fest, dass Peer Steinbrück den Offenlegungspflichten des Deutschen Bundestages in vollem Umfange Genüge getan hat. Weitergehende Transparenzregelungen wurden bei Beschluss der aktuell gültigen Regeln durch CDU und FDP verhindert.

Den Vorwürfen gegen Peer Steinbrück geschuldet, sollen die Offenlegungspflichten verschärft werden.

Eine Verschärfung der Offenlegungspflichten von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften der Abgeordneten aller Parlamente der Bundesrepublik Deutschland ist für die Demokratie in unserem Lande wichtig, gerade um zu verhindern, dass einzelne Abgeordnete Entscheidungen unterstützen, die nicht dem Wohle des Deutschen Volkes, sondern Einzelinteressen von Geschäftspartnern des Abgeordneten, dienen.

Die derzeitige Diskussion über die Offenlegungspflichten bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten und die angestrebte Neuregelung derselben bietet die Chance, statt einer weiteren Regelung zur Verschleierung der tatsächlichen Abhängigkeiten, eine wirklich transparente Umsetzung zu gestalten.

Die SPD soll daher für eine Offenlegungspflicht aller Nebeneinkünfte von allen Abgeordneten in allen deutschen Parlamenten eintreten. Jeder Abgeordnete soll verpflichtet werden, sämtliche Nebeneinkünfte in voller Höhe öffentlich zu machen. Der jeweilige Vertragspartner muss dabei benannt werden. Lediglich im Falle der gesetzlich festgelegten Vertrauensschutz- und Schweigepflichtsverhältnisse z.B. zwischen Arzt und Patient, Rechtsanwalt/Notar und Mandant u.ä. sollen zukünftig die Vertragspartner nicht namentlich veröffentlich werden müssen. Die Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte in voller kumulierter Höhe bleibt davon unberührt.