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- |Kategorien =Amtsordnung, GemeindevertreterInnen, Kommunalpolitik Im Absatz 9 des § 46 GO ist geregelt, dass alle Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter die nicht Mitglieder eines Ausschusses sind, an den öffe657 Bytes (68 Wörter) - 13:08, 6. Mai 2013
- 3. Eine Regelung, nach der GemeindevertreterInnen/ Kreistagsabgeordnete nicht mehr durch bürgerliche Mitglieder in den Aussc914 Bytes (96 Wörter) - 12:34, 28. Jun. 2013
- …esetzliche Bestimmung, wonach die Zahl der bürgerlichen Mitglieder die der GemeindevertreterInnen nicht übersteigen darf, gilt nicht entsprechend für kommunale Zweckverbä3 KB (319 Wörter) - 16:45, 21. Aug. 2013
- …der Zustimmung einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl der GemeindevertreterInnen widerrufen werden.1 KB (161 Wörter) - 17:14, 27. Jun. 2013
- …n in Fraktionen werden in der GO präzisiert. Bürgerliche Mitglieder können GemeindevertreterInnen/ Kreistagsabgeordneten in den Ausschüssen vertreten.11 KB (1.440 Wörter) - 13:37, 28. Jun. 2013