BBiG-Reform: Das sind die Forderungen der SPD / Lavo Klausur 2/2019

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesvorstand
Sitzung: Landesvorstandsklausurtagung, Juni 2019
Bezeichnung:
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Der Landesvorstand des SPD-Landesverbands Schleswig-Holstein wird beauftragt nachfolgenden politischen Inhalt, mit dem Ziel der Beschlussfassung und Umsetzung, in dem Parteivorstand, in der Bundestagsfraktion und zum Bundesparteitag als Antrag einzubringen:

  • Die Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung muss kommen.
  • Kostenfreiheit in der Ausbildung. Alle Ausbildungsmittel sind vom Ausbildungsträger zu bezahlen.
  • Rechtssicherheit in derFreistellung für den Berufsschulunterricht. Zu viele Auszubildende müssen die Zeiten des Berufsschulunterrichts im Betrieb nacharbeiten.
  • Die Einführung einer Ankündigungsfrist für Betriebe bei Nicht-Übernahme. Ausbildungsbetriebe, die ihre Auszubildenden nach bestandener Prüfung nicht übernehmen, sollten verpflichtet werden, die Betroffenen drei Monate vor dem Ausbildungsende darüber zu informieren.
  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auf dual Studierende und betrieblich-schulische Ausbildungen. Im Zuge der Digitalisierung bekommt das duale Studium neben der dualen Ausbildung einen zunehmend wichtigen Stellenwert. Um die wissenschaftliche Befähigung und berufspraktische Kompetenzen auf hohem Niveau zu sichern, fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage.
  • Eine gesicherte Durchlässigkeit in der Stufenausbildung. Grundsätzlich setzen wir uns für eine vollwertige Ausbildung ein und lehnen Schmalspurausbildungen sowie eine Modularisierung der Ausbildung ab. Auszubildende in zweijährigen Berufsausbildungen sollten aber die Möglichkeit haben, ihre Qualifikation auf einen dreijährigen Abschluss zu erhöhen. Der verbindliche Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe muss im BBiG geregelt werden.
  • Eine bezahlte Freistellung und eine Weiterbildungsgarantie für ehrenamtliche Prüfer_innen. Aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung in vielen Betrieben werden die ehrenamtlichen Prüfer_innen oft nicht mehr freigestellt. Wir brauchen daher gesetzliche Regelungen im BBiG zur bezahlten Freistellung für Prüfer_innen.
  • Die Entwicklung eines belastbaren Systems zur Qualitätssicherung in der Ausbildung. Das BBiG beinhaltet hier bereits viele Anknüpfungspunkte. Allerdings sind diese Regelungen häufig zu unverbindlich. Wir wollen daraus ein belastbares System zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Berufsbildung machen.

Der Landesvorstand wird beauftragt bei den anderen SPD-Landesverbänden um entsprechende Mehrheiten zu werben.