Meldepflicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze (1977)
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| Gremium: Landesparteitag |
| Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977 |
| Bezeichnung: |
| Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
| Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Möglichkeit des § 9 Arbeitsförderungsgesetz Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht für vorhandene und offene Arbeits- und Ausbildungsplätze zu bestimmen.