B4: Weiterbildung für eine menschliche Zukunft (1995)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Damp 1995
Bezeichnung: B4
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


(Siehe auch B1: Bildungspolitik in schwieriger Zeit - Neue Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Machbarkeit (1995))


Die Bedeutung von Weiterbildung steigt. Viele Gründe belegen dies: Weiterbildung trägt zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und zum Abbau von Arbeitslosigkeit bei, ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen lnnovationsprozeß und den Austausch im Rahmen des zusammenwachsenden Europas. Weiterbildung unterstützt den Ausbau der Beteiligung an politischen und gesellschaftlichen Veränderungen und ist unabdingbar für die Bewältigung der demographischen Entwicklung. Bei anhaltend hohem, voraussichtlich weiter steigenden Bildungs- und Qualifikationsbedarf von Wirtschaft und Gesellschaft sowie zukünftig sinkender Erwerbsbevölkerung mit steigendem Durchschnittsalter muß Weiterbildung zu einem lebensbegleitenden Prozeß werden. Deshalb ist es nach wie vor Aufgabe, die Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungswesens aufzubauen.

Ein vorrangiges Ziel der Weiterbildung ist es,

  • die individuellen Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten und zu verbessern,
  • Veränderungen durch die technische Entwicklung bewältigen und gestalten zu können,
  • Chancengleichheit zu verwirklichen,
  • soziale Kompetenzen zu fördern,
  • die Arbeitswelt mit der Gestaltungskompetenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozial und human zu gestalten,
  • politische, gesellschaftliche, historische und kulturelle Prozesse zu verstehen und mitzugestalten,
  • kreativen Umgang mit der wachsenden Freizeit zu erwerben.


Die Teilnahme an Weiterbildung wächst: Schon mehr als ein Drittel der Bevölkerung nimmt iedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Dies ist eine erhebliche Leistung aller Beteiligten. Weiterbildungsangebote und die Bereitschaft zur Weiterbildungsteilnahme konzentrieren sich allerdings bislang vorwiegend auf besser Qualifizierte und Führungskräfte. Vielen sind Weiterbildungsangebote nicht bekannt. Zum Teil wird Weiterbildung zwar grundsätzlich befürwortet, jedoch persönlich als nicht erforderlich angesehen. Für die Daseinsvorsorge wird die Bereitschaft zum persönlichen Engagement allerdings immer wichtiger.

Es bedarf der Entwicklung eines Weiterbildungssystems, das unter Wahrung der Pluralität der Träger und der Freiwilligkeit der Teilnahme Grundversorgung und offenes Angebot, anerkannte Zertifizierungen und Abschlüsse sowie Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung sicherstellt. Nur mit der Gewährleistung von Rahmenbedingungen können die Stärken der Weiterbildung, ihre rasche Reaktionsfähigkeit und Flexibilität, ihre Vielfalt und Teilnehmerorientierung, dauerhaft gesichert werden. Hierzu gehören unterstützende Strukturen, die Transparenz und Effizienz, Beratung und Qualität, Forschung und Planung ermöglichen bzw. gewährleisten.

Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbände bleiben aufgefordert, ihre Verantwortung beim Auf- und Ausbau der vierten Säule des Bildungssystems wahrzunehmen.

Wer die Forderung nach lebensbegleitendem Lernen als Chance für alle und nach Verlagerung von Gegenständen aus der Erstausbildung in die Weiterbildung umsetzen will, muß deshalb das Angebot an Weiterbildung ständig ausbauen, zu einem "Weiterbildungssystem" vernetzen und allen arbeitenden Menschen auch materiell den Zugang dazu ermöglichen.

Die SPD wird sich deshalb bundespolitisch dafür einsetzen,

  • zur Sicherstellung der Qualität in einem Bundesrahmengesetz für die berufliche Weiterbildung die Anerkennung von Trägern und von Abschlüssen zu regeln, wobei die Sozialpartner zu beteiligen sind,
  • die Weiterbildung nach einem neuen Arbeits- und Strukturförderungsgesetz (Fortbildung und Umschulung) dauerhaft zu sichern und zu verstetigen,
  • durch die Einführung eines europäischen Bildungspasses, in dem anerkannte Bildungsabschnitte bescheinigt werden, die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Gemeinschaft zu ermöglichen.


Mit der Verabschiedung des BFQG wurde ein erster Schritt für die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein getan. Mit der Verankerung eines Rechts auf Weiterbildung, unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildung, beruflicher Stellung oder Nationalität, des Rechts auf Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich eines Teilnehmerschutzes gegenüber Weiterbildungsanbietern, der staatlichen Anerkennung von Trägern und Einrichtung als Qualitäts-Gütesiegel sowie Regelungen zur Koordinierung und der Arbeit der Kommission Weiterbildung wurde der Entwicklung der Weiterbildung Rechnung getragen.

Die finanzielle Förderung im Bereich der arbeitsmarktorientierten Weiterbildung (ASH), der Umweltbildung (ANU) und von Projekten der beruflichen Qualifizierung sowie der Investitionen in moderne Berufsbildungsstätten wurde in den vergangenen Jahren ausgebaut, die Fachschulen weiter entwickelt. Akzente wurden zugunsten der Professionalisierung der Volkshochschularbeit, der Alphabetisierung Erwachsener sowie frauenspezifischer Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt.

Die Aufgaben des Landes bestehen auch künftig in der Schaffung von sicheren Rahmenbedingungen und dem Ausbau der erforderlichen Weiterbildungsinfrastruktur sowie einer gesicherten öffentlichen Förderung der Weiterbildung. Zugleich muß verhindert werden, daß im Zuge von Verwaltungsreform und Haushaltssanierung Weiterbildungseinrichtungen der öffentlichen Hand zunehmend kommerzialisiert werden. Nicht zuletzt bedarf es eines weiterbildungsfreundlichen Klimas, das der wachsenden Bedeutung entspricht.


Zur Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung setzt die SPD folgende Schwerpunkte:

  • Weiterbildungsgesetz
    Ein Weiterbildungsgesetz soll die öffentliche finanzielle Förderung der Weiterbildung auf eine dauerhafte Grundlage stellen. Neben Rechtssicherheit und transparenten Förderungskriterien soll das Weiterbildungsgesetz die Professionalisierung unterstützen sowie Schwerpunkte der Förderung festlegen.
  • Weiterbildunqs-Infrastruktur
    Der Aufbau einer Weiterbildungsinfrastruktur erfordert Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Information, zur Beratung und Werbung, zur Schaffung vergleichbarer Qualitätsmaßstäbe und zur Förderung Benachteiligter. Regionale Weiterbildungsberatung leistet wichtige Beiträge zur Entwicklung des Angebots und Verzahnung mit strukturellen Zielen und Aufgaben, zur Verbesserung von Transparenz, zum effizienten Einsatz und zur Unterstützung von Kooperation und Koordination. Deshalb wollen wir ein flächendeckendes Netz für Weiterbildungsinformation und -beratung. Die erfolgversprechenden Erfahrungen des Weiterbildungsverbundes im Kreis Dithmarschen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sollten, ergänzt um die Funktion "Weiterbildungsmaklerln", zur Beratung der Betriebe sowie der zielorientierten Vermittlung zwischen Anbietern und Nachfragern auf ganz Schleswig-Holstein übertragen werden.


Zielqruppen- und themenspezifische Förderung

Zu den vordringlichen Schwerpunkten gehören folgende Bereiche:

  • Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte,
  • politische Bildung, u. a. mit den Schwerpunkten Handlungskompetenz, europäische Einigung und Gleichstellung von Frau und Mann,
  • Alphabetisierung Erwachsener und nachträgliche Schulabschlüsse, Umweltbildung,
  • nachträglicher Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse,
  • Weiterbildung für Ausländerinnen und Ausländer,
  • Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bisher unterdurchschnittlich an Weiterbildung teilgenommen haben (gering Qualifizierte, Beschäftigte aus Kleinbetrieben und Langzeitarbeitslose).


All diese Weiterbildungsangebote müssen auf den besonderen Bedarf der jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sein. Dabei kommt der Berücksichtigung älterer Menschen besondere Bedeutung zu. Neue Lerntechnologien können zu adressatengerechten und flexiblen Angeboten beitragen.

Insbesondere für Personen, die einerseits kaum Chancen haben, an betrieblicher Weiterbildung teilzunehmen, und andererseits nicht zum Kreis der AFG-Förderungsberechtigten gehören, müssen Möglichkeiten eröffnet werden, sich neue Berufs- und Lebenschancen durch Weiterbildung zu eröffnen.